

Beschreibung
Verbreitet wird vertreten, dass die »Umwandlung« eines Sach- oder Dienstleistungsanspruchs in einen Anspruch auf Kostenerstattung nach selbstbeschaffter Leistung einen »allgemeinen Rechtsgedanken« des Sozialrechts darstellt. Die Arbeit stellt diese Annahme in ...