

Beschreibung
Das dreiteilige Gewaltenteilungsmodell, bestehend aus Exekutive, Legislative und Judikative, stieß in der Staatslehre im Vormärz weitgehend auf Ablehnung. Die in Art. 57 Weimarer Schlußakte festgelegte Bestimmung, wonach die ganze Staatsgewalt in dem Oberhaupt...