Zum Muttertag: 20% Rabatt auf 100 Top-Bücher! Jetzt profitieren
Willkommen. Schön, sind Sie da!
Mein Ex Libris

Teilnahmebedingungen

Mit dem Absenden des Teilnahmeformulars auf exlibris.ch unter Club-Welt > Kreuzworträtsel stimmen Sie nachfolgenden Teilnahmebedingungen zu:

Gewinnspielveranstalter: Ex Libris AG, Lerzenstrasse 18, 8953 Dietikon

Teilnahmeberechtigung: Teilnahmeberechtigt sind alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz oder dem Fürstentum Liechtenstein, welche das 18. Altersjahr vollendet haben. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind die Mitarbeitenden des Gewinnspielveranstalters sowie Gewinnspielvereine, automatisierte Dienste und weitere professionalisierte/gewerbliche Teilnehmende.

Ablauf des Gewinnspiels: Durch das Absenden des Teilnahmeformulars bis am 31.05.2024, 23.59 Uhr, nehmen Sie am Wettbewerb teil. Unter allen Teilnehmenden werden bis am 14.06.2024 durch Zufallsverlosung fünf (5) Gewinner ermittelt. Die Gewinner werden per E-Mail benachrichtigt.

Gratisteilnahme: Mit der Teilnahme am Gewinnspiel ist kein Kaufzwang verbunden.

Gewinn: Es werden fünf (5) Ex Libris-Geschenkkarten im Wert von je CHF 50.– verlost. Gewinne, die den Gewinnern nicht bis spätestens zwei Wochen nach Benachrichtigung an die bei der Teilnahme angegebene Adresse zugestellt werden können, verfallen ersatzlos. Die Gewinne werden nicht bar ausbezahlt.

Publikation des Gewinners: Der Wettbewerbsveranstalter weist darauf hin, und Sie nehmen zur Kenntnis, dass Sie im Falle eines Gewinnes mit dem Vornamen und dem ersten Buchstaben des Nachnamens online unter exlibris.ch veröffentlicht werden.

Weitere Bestimmungen:
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über das Gewinnspiel wird – ausser mit den Gewinnern – keine Korrespondenz geführt.
Die entgeltliche Weitergabe von Tickets, Gewinn-Codes, Coupon-Heftli, etc. ist untersagt. Der Gewinnspielveranstalter behält sich vor, entsprechende Tickets, Gewinn-Codes, Coupon-Heftli, etc. sperren zu lassen.

Pro Person ist nur eine Gewinnspielteilnahme und nur mit korrekten persönlichen Angaben möglich. Der Gewinnspielveranstalter ist berechtigt, Teilnehmende mit Pseudonym, einer gefälschten Identität sowie Teilnehmende mit Mehrfachanmeldungen vom Gewinnspiel auszuschliessen.

Der Gewinnspielveranstalter behält sich weiter vor, Teilnehmende vom Gewinnspiel auszuschliessen, wenn Missbrauch und/oder Verstösse gegen diese Teilnahmebedingungen vermutet/ festgestellt werden oder andere wichtige Gründe vorliegen. Er ist berechtigt, jederzeit Anpassungen am Gewinnspielmodus vorzunehmen sowie beim Vorliegen wichtiger Gründe das Gewinnspiel auszusetzen, abzubrechen oder vorzeitig zu beenden.

Der Wettbewerb steht in keinerlei Verbindung zu Meta Platforms, Inc. und wird in keiner Weise von Meta Platforms, Inc. gesponsert, unterstützt oder organisiert.

Der Wettbewerb steht in keinerlei Verbindung zu Apple Inc.. Apple Inc. ist weder Sponsor noch in irgendeiner anderen Form am Wettbewerb beteiligt.

Sie nehmen zur Kenntnis, dass Gewinne mit einem Wert von über CHF 1‘000 allenfalls der Verrechnungssteuer unterliegen und der Gewinnspielveranstalter im Falle der Steuerpflicht entweder den Gewinn und Gewinner der Eidg. Steuerverwaltung meldet oder die Verrechnungssteuer von 35% zurückbehält und der Eidg. Steuerverwaltung entrichtet. Der Gewinnspielveranstalter ist berechtigt, mit der Zustellung der Gewinne zu warten, bis die vom Gewinner zu übermittelnde aktuelle Wohnsitzbestätigung und allfällige weitere steuerrechtlich notwendigen Unterlagen bei ihm eingetroffen sind.

Die Bearbeitung von Personendaten erfolgt gemäss Datenschutzerklärung des Wettbewerbsveranstalters, abrufbar unter https://www.exlibris.ch/de/dse/.

Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel ist Dietikon. Das Gewinnspiel und sämtliche rechtlichen Beziehungen zwischen dem Gewinnspielveranstalter und allfälligen Gewinnern unterstehen ausschliesslich Schweizer Recht, unter vollständigem Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und sowie der Bestimmungen des Wiener Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980).