Kauf eines Unternehmens aus der Insolvenzmasse Betriebsübergang Musterverträge Wird ein Unternehmen insolvent und droht dadurch die Zerschlagung des Betriebs wird dieser bei kleineren und mittleren Unternehmen oftmals an eine Auffanggesellschaft veräußert, die aus dem Lager der Alteigentümer gebildet wird. Die Rettung des Betriebs mit dieser Methode ist einfacher als eine Sanierung im Insolvenzplanverfahren und geht schneller und der Betrieb muss nicht in der Insolvenz auf möglicherweise längere Zeit fortgeführt werden. Wenn der Betrieb vom Insolvenzverwalter aus einem eröffneten Insolvenzverfahren erworben wird erfolgt eine Zäsur, wonach die Ansprüche der Mitarbeiter bis zur Insolvenzeröffnung nach Insolvenzrecht und erst danach nach § 613a BGB behandelt werden, sodass der Betriebserwerber nicht mit diesbezüglichen Altlasten belastet wird. Hinzu kommt, dass vor einer Betriebsveräußerung wegen der Besonderheiten des insolvenzrechtlichen Arbeitsrechts eine leichtere und schnellere Umsetzung eines Erwerberkonzepts möglich ist, beispielsweise durch Verkleinerung des Betriebs, sodass angeschlagene Betriebe erst über die Möglichkeiten des Insolvenzrechts lebensfähig gemacht werden können. Das Buch beinhaltet Beispiele, Tipps und Checklisten und ein Muster für eine solche Betriebsveräußerung. Es richtet sich insbesondere an Unternehmer, Unternehmensgründer, Geschäftsführer, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater.
Autorentext
Günter Seefelder, Rechtsanwalt und Diplom-Betriebswirt (FH München) berät und begleitet Unternehmen bei Neugründungen, Erweiterungen, Restrukturierungen und in allen Fragen der Unternehmensführung. Nach 20jähriger Anwaltstätigkeit in eigener Kanzlei wechselte er mit seinem Beratungsunternehmen Seefelder Management & Strategy in München in die Unternehmensberatung. Er hat das Unternehmen der nächsten Familiengeneration übergeben und ist wieder als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt der Unternehmensführung tätig. Dazu gehört auch die Beratung von Kanzleien bei der Kanzleiführung einschließlich ihrer strategischen Ausrichtung.
Inhalt
Inhaltsverzeichnis Der Autor . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . V Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . VII Abkürzungsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . XIII 1. Einführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 1.1 Eine Krise kommt bestimmt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 1.2 Bedeutung von personalisierten Unternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 1.3 Unternehmen im Generationenverbund . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 1.4 Insolvenz bedeutet meist Zerschlagung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 1.5 Die zweite Chance . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 1.5.1 Die gewachsene Struktur bleibt erhalten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 1.5.2 Notwendig: Fehleranalyse für das bisherige Scheitern . . . . . . . . . 6 1.5.3 Sichtweise der Mitarbeiter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 1.6 Definition Auffanggesellschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 1.6.1 Erwerb zum Ausschlachten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 1.6.2 Transfergesellschaft/Qualifizierungsgesellschaft . . . . . . . . . . . . . . 9 1.6.3 Auffanggesellschaft im engeren Sinne . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 1.7 Betriebserwerb durch die Auffanggesellschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 1.7.1 Voraussetzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 1.7.2 übertragende Sanierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 1.7.3 Alternative: Sanierung im Insolvenzplanverfahren . . . . . . . . . . . . 14 1.7.4 Sonderfall: Betriebsübertragung zur Vermeidung einer Insolvenz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 1.8 Neustrukturierung bei Inhabern und Unternehmensführung . . . . . . . . . 16 1.8.1 Insolventer Einzelunternehmer oder Personengesellschafter . 17 1.8.2 Insolvente Einpersonen- oder Mehrpersonengesellschaft . . . . . 17 1.8.3 Gesellschafterstrukturen einer Auffanggesellschaft . . . . . . . . . . . 18 1.9 Überlegungen eines Investors in der Krise des Unternehmens . . . . . . . 19 1.9.1 Reduzierte Planungssicherheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 1.9.2 Erschwerung der Investition durch risikoadäquate Investitionsrechnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 1.9.3 Trennung der Risiken durch Auffanggesellschaft . . . . . . . . . . . . . 22 2. Der Übergang der Arbeitsverhältnisse gemäß § 613a BGB auf einen neuen Rechtsträger . 25 2.1 Überblick . 25 2.2 Betrieb, Betriebsteil, Betriebsübergang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .............................. 26 2.3 Übergang der Arbeitsverhältnisse . 28 2.4 Haftung des Erwerbers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .............................................. 28 2.5 Übergang der kollektivrechtlichen Vereinbarungen . 28 2.6 Zuordnung der Arbeitsverhältnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .................................. 29 2.7 Widerspruchsrecht der Arbeitnehmer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ............................... 29 2.8 Kündigungsverbot wegen des Betriebsübergangs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .................... 30 2.9 § 613a BGB beim Erwerb eines Betriebs aus der Insolvenz . . . . . . . . . . . ........... 31 2.9.1 Grundsatz . 31 2.9.2 Betriebsübernahme nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens . 32 2.9.3 Verbindlichkeiten seit Insolvenzeröffnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 2.9.4 Offene Urlaubsansprüche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .................................... 33 2.9.5 Betriebliche Altersversorgung . 33 3. Sanierung im Insolvenzplanverfahren versus Auffanggesellschaft . 34 3.1 Nachteil: erhöhtes Haftungsrisiko der die Sanierung fördernden Unternehmen . 34 3.2 Nachteil: langfristig bleibender Imageschaden des sanierten Unternehmens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ...................................................... 37 3.3 Vorteil: steuerlicher Verlustvortrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .................................. 39 3.4 Vorteil: geringere Transaktionskosten . 40 4. Pflichten des Insolvenzverwalters . 42 4.1 Formeller Ablauf der Insolvenzverwaltung bis zur Übertragung des Betriebs . 42 4.1.1 Die vorläufige Insolvenzverwaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .......................... 42 4.1.2 Vorläufiger Gläubigerausschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .............................. 43 4.1.3 Insolvenzeröffnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .......................................... 44 4.1.4 Gläubigerausschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .......................................... 45 4.2 Pflichten und Maßnahmen der Insolvenzverwaltung nach Verfahrenseröffnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . …