

Beschreibung
Art. 6 Abs. 1 GG, der Ehe und Familie dem »besonderen« Schutz der staatlichen Ordnung unterstellt, ist im Gefüge des Grundgesetzes einzigartig. Gleichwohl erhebt sich bei dieser Bestimmung drängender als bei anderen Normen des Grundgesetzes die Frage nach dem ...