

Beschreibung
Art. 6 Abs. 1 GG, der Ehe und Familie dem »besonderen« Schutz der staatlichen Ordnung unterstellt, ist im Gefüge des Grundgesetzes einzigartig. Gleichwohl erhebt sich bei dieser Bestimmung drängender als bei anderen Normen des Grundgesetzes die Frage nach dem ...Art. 6 Abs. 1 GG, der Ehe und Familie dem »besonderen« Schutz der staatlichen Ordnung unterstellt, ist im Gefüge des Grundgesetzes einzigartig. Gleichwohl erhebt sich bei dieser Bestimmung drängender als bei anderen Normen des Grundgesetzes die Frage nach dem Verhältnis von Verfassungsanspruch und Verfassungswirklichkeit. Das hat seinen Grund in vielfältigen Entwicklungen in Gesellschaft und Staat. Sie bewirken, dass der grundgesetzliche Ehe- und Familienschutz auf ein abnehmendes Verständnis in Gesellschaft und Politik, Gesetzgebung und Verfassungsgerichtsbarkeit trifft. Dieser Befund ist Anlass dafür, sich neu der Grundlagen und Ziele eines effektiven Schutzes von Ehe und Familie zu vergewissern sowie zu prüfen, wo der Verfassungsauftrag des »besonderen« Schutzes gegenwärtig nur unzureichend erfüllt wird. Dem widmen sich die Beiträge des vorliegenden Sammelbandes, die aus Vorträgen hervorgegangen sind, die Ende September 2013 in der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Sektion der Görres-Gesellschaft zur Pflege der Wissenschaft auf deren Generalversammlung gehalten worden sind. Sie spannen den Bogen von der Bedeutung von Ehe und Familie als Ressource der Gesellschaft über die umfassende Erörterung des grundgesetzlichen Verfassungsauftrages bis hin zu dessen spezifischen Anforderungen an die Ausgestaltung des Steuer- und Abgabenrechts und zur jüngsten bundesverfassungsgerichtlichen Judikatur zu den Eingetragenen Lebenspartnerschaften.
Autorentext
Prof. Dr. Arnd Uhle, Studium der Rechtswissenschaften an der Juristischen Fakultät der Universität Bonn, Promotion und Habilitation an der Juristischen Fakultät der Universität München. Seit 2009 ist er Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere für Staatsrecht, Allgemeine Staatslehre und Verfassungstheorie an der Juristischen Fakultät der Universität Dresden, geschäftsführender Direktor des dortigen Instituts für Recht und Politik sowie Leiter der Forschungsstelle »Recht und Religion«. Seit 2017 hält er den Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Juristenfakultät der Universität Leipzig und ist zudem Richter des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen. Uhle ist Autor u.a. im Grundgesetz-Kommentar von Maunz/Dürig, im Handbuch des Staatsrechts, im Handbuch der Grundrechte sowie in weiteren Standardwerken. Mitglied des Vorstands der Deutschen Vereinigung für Parlamentsfragen sowie Leiter der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Sektion der Görres-Gesellschaft zur Pflege der Wissenschaft. Ausgezeichnet u.a. mit dem Wissenschaftspreis des Deutschen Bundestages und dem Friedwart-Bruckhaus-Förderpreis der Hanns Martin Schleyer-Stiftung.
Zusammenfassung
»Man muss die in dem von Uhle herausgegebenen Band vertretenen Auffassungen nicht teilen. Das heißt aber nicht, dass es nicht lohnend wäre, sich mit ihnen im Einzelnen noch viel genauer auseinanderzusetzen, als dies im Rahmen einer Buchbesprechung möglich ist.« Monika Böhm, in: Archiv des öffentlichen Rechts, 140/2015
»Insgesamt lesen sich Vorwort und Referate in der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Sektion der Görres Gesellschaft 2013 mit größtem Gewinn.« Ministerialrat Dr. Klaus Schönenbroicher, in: Deutsches Verwaltungsblatt, 1/2015
»Alle Aufsätze sind informativ und gut geschrieben. Sie beleuchten das stets problematische Verhältnis von Staat, Recht und Gesellschaft vor dem Hintergrund der Frage nach den Überlebenschancen gesellschaftlicher Institutionen, deren besonderer Schutz das Grundgesetz garantiert. Es steht zu befürchten, dass das Etikett 'konservativ' einer ernsthaften Beschäftigung mit den hier vorgetragenen Argumenten wieder einmal im Wege stehen wird.« Prof. Dr. Georg Kamphausen, in: Portal für Politikwissenschaft, online 26.06.2014
»In der Summe bietet der - in lobenswerter zeitlicher Nähe zur Veranstaltung selbst publizierte - Tagungsband eine Fundgrube von Argumentationslinien und Positionsbeschreibungen, an denen auch der nicht vorbeigehen kann, der sie im Ergebnis nicht teilt. Die Lektüre der Beiträge verspricht reichen Gewinn.« Stefan Mückl, in: Archiv für Katholisches Kirchenrecht, Bd. 183, 2/2014
Inhalt
Arnd Uhle Vorwort Manfred Spieker Ehe und Familie als Ressource der Gesellschaft Christian Seiler Ehe und Familie noch besonders geschützt? Der Auftrag des Art. 6 GG und das einfache Recht Gregor Kirchhof Zukunftsvergessen? Der besondere Schutz von Ehe und Familie im Steuer- und Abgabenrecht Klaus Ferdinand Gärditz Verfassungsgebot Gleichstellung? Ehe und Eingetragene Lebenspartnerschaft im Spiegel der Judikatur des Bundesverfassungsgerichts Verzeichnis der Mitwirkenden
Tief- preis
