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Seit mehr als vierzig Jahren gibt es urheberrechtliche Klauseln in Tarifverträgen; mittlerweile werden für einen Großteil der Arbeitnehmerurheber und arbeitnehmerähnlichen Urheber auch die urheberrechtlichen Aspekte des Beschäftigungsverhältnisses kraft Tarifvertrages geregelt. Während das Urheberrecht im Einzel(arbeits)vertrag bereits zum Gegenstand vieler Veröffentlichungen gemacht worden ist, sind die entsprechenden Möglichkeiten und Grenzen der Tarifvertragsfreiheit bislang noch nicht untersucht worden. Die Verfasserin stellt zunächst die tatsächliche Reichweite der bestehenden urheberrechtlichen Tarifklauseln dar und analysiert die Tariflandschaft bezüglich der Urheberrechte von Arbeitnehmern und arbeitnehmerähnlichen Personen. Anschließend widerlegt sie die herrschende Meinung, die verfügende Tarifregelungen bezüglich der Urheberrechte für zulässig hält. Dabei zeigt sie insbesondere die Gefahren einer tarifvertraglichen Regelung für die Urheberrechte der Erwerbstätigen und den Spielraum für vom Tarifvertrag abweichende Individualvereinbarungen auf. Die Untersuchung ist für Wissenschaftler, aber auch für die Tarifpartner von Interesse.
Inhalt
Erster Teil: Die Bedeutung der derzeit bestehenden urheberrechtlichen Klauseln in Tarifverträgen
A) Die rechtspolitische Diskussion über die tarifvertragliche Regelung der Urheber- und Leistungsschutzrechte und ein Urhebervertragsgesetz
B) Die Bedeutung der bestehenden urheberrechtlichen Klauseln in Tarifverträgen für die Vertragsgestaltung in der Praxis
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