

Beschreibung
Bei der Verschmelzung von zwei Unternehmen muss der Vertrag darüber konkret festlegen, was daraus für die Arbeitnehmer und ihre Vertretungen folgt (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 UmwG). Parallel dazu besteht auch eine Unterrichtungspflicht der Arbeitnehmer gemäß § 324 UmwG ...