

Beschreibung
Zur Ergänzungslieferung Mit der Ergänzungslieferung werden die Kommentierungen zur entsprechenden Anwendung des Vermögensgesetzes nach erfolgter Rehabilitierung (§ 1 Abs. 7 VermG) und der Rückgabeausschluss infolge einer Verfügung des Verfügungsberechtigten ei...