

Beschreibung
Quelle: Wikipedia. Seiten: 34. Kapitel: Außenpolitik (Liechtenstein), Liechtensteiner Partei, Liechtensteinischer Landtag, Politiker (Liechtenstein), Öffentlicher Personennahverkehr, Regierung des Fürstentums Liechtenstein, Verfassung des Fürstentums Liechtens...Quelle: Wikipedia. Seiten: 34. Kapitel: Außenpolitik (Liechtenstein), Liechtensteiner Partei, Liechtensteinischer Landtag, Politiker (Liechtenstein), Öffentlicher Personennahverkehr, Regierung des Fürstentums Liechtenstein, Verfassung des Fürstentums Liechtenstein, Kindertagesstätte, Ortsvorsteher, Liechtenstein und die Europäische Union, Verwaltungsgliederung Liechtensteins, Josef Peer, Liechtensteinische Botschaft in Wien, Volksdeutsche Bewegung in Liechtenstein, Liechtensteinische Auslandsvertretungen, Vaterländische Union, Fortschrittliche Bürgerpartei in Liechtenstein, Freie Liste, Liechtensteinische Botschaft in Berlin, Jugendunion Liechtenstein, Martin Hilti, Gemeindevorsteher, Gemeindevorstehung, Parlamentswahlen in Liechtenstein 2009, Christlich-soziale Partei Liechtensteins, Wahlliste der unselbständig Erwerbenden und Kleinbauern, Überparteiliche Liste Liechtenstein. Auszug: Als Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) wird in Deutschland und Österreich der Personenverkehr als Teil des öffentlichen Verkehrs (ÖV) auf Straße, Schiene und Wasser im Nahbereich bezeichnet. Öffentlicher Personennahverkehr grenzt sich jeweils vom Fernverkehr, Güterverkehr und Individualverkehr ab. Die Abgrenzung zum Individualverkehr ist bei dem sogenannten Personal Rapid Transit nicht definiert, das einen individualisierten Schienenpersonennahverkehr darstellt, bei dem der Fahrgast in einer Kabine auf Bestellung an sein selbstbestimmtes Ziel gelangt. Der öffentliche Personennahverkehr hat historisch seine Wurzeln in regelmäßigen Fährverbindungen über Flüsse und Seen. Frühe Formen finden sich auch in der Sänfte (Portechaise, die ab 1617 in Paris eingeführt wurde und sich von dort über ganz Europa verbreitete) und in der Kutsche. Pferdeomnibus in Kopenhagen (1907)Eine Reihe von Erfindungen vom Anfang des 19. Jahrhunderts bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts bilden die technische Basis für den ÖPNV als Massentransportsystem: Elektrische Bahnen Kraftomnibusse Erster Benzin-Omnibus der WeltDer erste Linienbetrieb mit motorisierten Omnibussen in Deutschland wurde von der Netphener Omnibusgesellschaft im Jahre 1895 eingeführt. In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts nahm der ÖPNV gewaltigen Aufschwung, als aufgrund der industriellen Revolution sich die Städte und Industrieregionen räumlich ausdehnten und die Bevölkerungsdichte zunahm. Die Entfernung zwischen Wohn- und Arbeitsplatz war nur noch durch stundenlange Fußwege oder mit dem Fahrrad zu überbrücken. Die Verkehrsträger reagierten darauf zunächst mit dem Ausbau der Pferdebahnen, ab 1890 begann der Siegeszug sowohl der elektrischen Straßenbahnen (Tram, Trambahn, Elektrische) als auch der elektrisch betriebenen U-Bahnen, wobei die letztere seit 1863 in London anfangs noch mit Dampflokomotiven fuhr. In Millionenstädten nahm der Verkehr allerdings so schnell zu, dass um 1900 Verkehrsstaus und Unzuverlässigkeiten de
Klappentext
Quelle: Wikipedia. Seiten: 26. Nicht dargestellt. Kapitel: Verfassung des Fürstentums Liechtenstein, Liechtenstein und die Europäische Union, Liechtensteinische Botschaft in Wien, Liechtensteinische Botschaft in Berlin, Parlamentswahlen in Liechtenstein 2009. Auszug: Die Verfassung des Fürstentums Liechtenstein richtet das Land Liechtenstein als konstitutionelle Erbmonarchie auf parlamentarischer und demokratischer Grundlage ein. Die Staatsgewalt wird von Fürst und Volk getragen. Die aktuelle Verfassung stammt aus dem Jahre 1921 und ist in der Fassung von 2003 gültig. Mit der absolutistischen Verfassung von 1818 wurde durch Fürst Johann I. Josef der Landtag im Sinne eines Ständelandtages eingerichtet. Er bestand aus Vertretern der Geistlichkeit, die diese selbst wählte, sowie den Gemeindevorständen und den Gemeindekassierern. Die Funktion des liechtensteinischen Landtages, der jährlich durch den Fürsten einberufen wurde, beschränkte sich allerdings auf die rein formale Bewilligung des Steuererfordernisses. Im Zuge der Revolution von 1848 kam es auch in Liechtenstein zu Unruhen, die allerdings Dank des Engagements des Historikers Peter Kaiser nicht in Gewalt mündeten. Die Untertanen ersuchten Fürst Alois II. in einer Petition um die Gewährung einer neuen Verfassung, die freie Wahl von Volksvertretern und die Aufhebung der Feudallasten. Aufgrund der Niederschlagung der Revolution in Österreich und im restlichen Deutschen Bund, wurde den Wünschen der Bevölkerung aber nicht Folge geleistet. Johann II. auf einer BriefmarkeFürst Johann II. gewährte Liechtenstein 1862 die erste Verfassung, mit der nun auch ein demokratisch legitimierter Landtag eingerichtet wurde. Allerdings konnte das Volk nur indirekt auf ihn Einfluss nehmen. Die Zahl der Abgeordneten wurde auf 15 verringert, drei der Landtagsabgeordneten wurden vom Fürsten ernannt, die restlichen zwölf durch die wahlberechtigten Männer indirekt bestimmt. Dazu wurden in jeder Gemeinde für je 100 Einwohner zwei Wahlmänner gewählt, welche in einer Wahlmännerversammlung die Abgeordneten bestimmten. Die Verfassung schränkte zum ersten Mal die Rechte des Landesfürsten ein, er regierte zwar weiterhin das Land, doch der Landtag konnte in der Gesetzgebung nicht mehr übergangen werden. Der La
