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Im römischen Recht war der Freiheitsprozess ein wichtiges Instrument, um einer Person zu ihrer persönlichen Freiheit zur verhelfen oder um das Eigentum an einem Sklaven wieder zu erlangen. Parteien in diesem Prozess waren der Eigentümer und eine Person, die die Freiheit des Sklaven verteidigte, der sogenannte adsertor libertatis. Die Arbeit bildet den Freiheitsprozess umfassend von den Zwölftafeln bis zu Justinian ab, wobei der Schwerpunkt auf das klassische römische Recht gelegt wurde. Neue Erkenntnisse konnten aus der 1981 entdeckten Lex Irnitana gewonnen werden.
Miriam Indra beschäftigt sich mit der rechtlichen Ausgestaltung des Freiheitsprozesses im klassischen römischen Recht. Im Freiheitsprozess wurde um die Frage gestritten, ob ein Mensch frei oder Sklave war. Diese Prozessform gab es von den Anfängen des römischen Rechts bis zum nachklassischen Recht. Die Quellenlage zum klassischen Recht ist besonders kompliziert, da aufgrund weitreichender justinianischer Reformen die in den Institutionen, den Digesten und dem Codex Iustinianus überlieferten Quellen systematisch interpoliert wurden. Die Arbeit ist in drei Teile untergliedert. Im ersten Teil beschäftigt sich die Autorin mit dem Freiheitsprozess in den griechischen Rechten und den Einflüssen auf das frühe römische Recht. Im zweiten Teil, der den Hauptteil der Arbeit bildet, geht es um das Verfahren, die Prozessparteien, den Prozessablauf und das Urteil sowie seine Wirkungen im römischen Recht. Im dritten Teil werden die justinianischen Reformen und die daraus folgenden Veränderungen dargestellt. Die Autorin bezieht die 1981 entdeckte Lex Irnitana, die vorhergehenden Bearbeitungen noch nicht zur Verfügung stand, umfassend ein und zieht daraus Schlussfolgerungen für den Freiheitsprozess im klassischen römischen Recht. Dies führt zu einem Erkenntnisgewinn bei den unterschiedlichen Verfahrensformen im klassischen Freiheitsprozess und zu einem umfassenderen Bild vom Freiheitsprozess in den Provinzen. Von der Zeit des klassischen Rechts bis zum Zeitalter Justinians veränderte sich auch der Freiheitsprozess im Zuge des gesellschaftlichen Wandels. Justinian trug diesen Änderungen bei seinen Reformen Rechnung.
Autorentext
Miriam Indra wurde am 21.04.1979 in Stuttgart geboren. Von 1998 bis 2003 studierte sie Rechtswissenschaften an der Eberhard-Karls-Universität, Tübingen. Nach dem Referendariat arbeitete sie von 2005 bis 2008 am Institut für Rechtsgeschichte und geschichtliche Rechtsvergleichung der Universität Freiburg als wissenschaftliche Mitarbeiterin von Prof. Dr. Kaiser. Seit dem Wintersemester 2008/2009 hat sie einen Lehrauftrag für Römisches Recht an der Universität Tübingen. Seit Januar 2010 arbeitet sie als Richterin.
Klappentext
Miriam Indra beschäftigt sich mit der rechtlichen Ausgestaltung des Freiheitsprozesses im klassischen römischen Recht. Im Freiheitsprozess wurde um die Frage gestritten, ob ein Mensch frei oder Sklave war. Diese Prozessform gab es von den Anfängen des römischen Rechts bis zum nachklassischen Recht. Die Quellenlage zum klassischen Recht ist besonders kompliziert, da aufgrund weitreichender justinianischer Reformen die in den Institutionen, den Digesten und dem Codex Iustinianus überlieferten Quellen systematisch interpoliert wurden. Die Arbeit ist in drei Teile untergliedert. Im ersten Teil beschäftigt sich die Autorin mit dem Freiheitsprozess in den griechischen Rechten und den Einflüssen auf das frühe römische Recht. Im zweiten Teil, der den Hauptteil der Arbeit bildet, geht es um das Verfahren, die Prozessparteien, den Prozessablauf und das Urteil sowie seine Wirkungen im römischen Recht. Im dritten Teil werden die justinianischen Reformen und die daraus folgenden Veränderungen dargestellt. Die Autorin bezieht die 1981 entdeckte Lex Irnitana, die vorhergehenden Bearbeitungen noch nicht zur Verfügung stand, umfassend ein und zieht daraus Schlussfolgerungen für den Freiheitsprozess im klassischen römischen Recht. Dies führt zu einem Erkenntnisgewinn bei den unterschiedlichen Verfahrensformen im klassischen Freiheitsprozess und zu einem umfassenderen Bild vom Freiheitsprozess in den Provinzen. Von der Zeit des klassischen Rechts bis zum Zeitalter Justinians veränderte sich auch der Freiheitsprozess im Zuge des gesellschaftlichen Wandels. Justinian trug diesen Änderungen bei seinen Reformen Rechnung.
Zusammenfassung
»[...] this is the right subject, and the right occasion, for a skilled and thoughtful book such as this.« Ernest Metzger, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Romanistische Abteilung, 131/2014
»[...] außerordentlich gründliche und geduldige Durchmusterung der Quellen zum Prozess über den Rechtsstatus [...].« Professor Dr. Wolfgang Schuller, in: Fachbuchjournal, 6/2013
Inhalt
Inhaltsübersicht: Einleitung - I. Freiheitsprozess und adsertor im griechischen Recht - II. Der Freiheitsprozess im klassischen römischen Recht: 1. Verfahren und Zuständigkeit: Der Freiheitsprozess vor 17 v. Chr. - Die leges Iuliae iudiciorum privatorum et publicorum - Der Freiheitsprozess nach 17 v. Chr. - 2. Die Prozessparteien: Eigentümer und Sklave als Parteien - Der adsertor libertatis - Möglichkeiten zum Einsatz eines procurator - Pflichten und Risiken im Freiheitsprozess - 3. Das Verfahren bis zur litis contestatio: Editio actionis - Die endgültige Versagung des Prozesses - Die vorübergehende Versagung des Prozesses: differre iudicium de libertate - Die Einleitung des Rechtsstreits durch den Prätor - 4. Prozessablauf apud iudicem/beim Magistrat: Beweislast - Beweisverfahren und Beweismittel - Beweismittel im Freiheitsprozess - Das Urteil - III. Der Freiheitsprozess nach der justinianischen Reform: Die Änderungen durch C. 7, 17, 1 (a. 528) - Ein kaufrechtliches Problem als Folge der Reform - Fazit - Literatur-, Quellen- und Sachverzeichnis