

Beschreibung
Das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) hat das Ziel, die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zu fördern. Zur Absicherung der im Gesetz für Beschäftigte vorgesehenen Freistellungsansprüche wurde ein Sonderkündigungsschutz in § 5 PflegeZG normiert. Diese Arbeit befasst ...