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Seit jeher sind in kriegerischen Konflikten Kulturgüter zerstört oder als Trophäen erbeutet worden. Die 23. Staats- und Völkerrechtliche Fachtagung der Studiengruppe für Politik und Völkerrecht vom 2. bis 4. November 2005 in Stuttgart-Hohenheim befasste sich mit dem internationalen und nationalen Kulturgüterschutz sowie seiner Bedeutung für die Zeugnisse deutscher Kultur und Geschichte im östlichen Europa 60 Jahre nach Kriegsende, Flucht und Vertreibung. Im Mittelpunkt standen die Gefahren, die Kulturgütern in einem oder nach einem Krieg drohen, und die Probleme der Rückführung kriegsbedingt ins Ausland verbrachter Kulturgüter. Im Hinblick darauf wurden die Regelungen und die Instrumente, die das internationale und das nationale Recht zum Kulturgüterschutz aufweisen, sowohl in grundsätzlicher Weise als auch unter speziellen Fragestellungen behandelt. Zu Analysen der völker-, europa- und staatsrechtlichen Lage zur Bewältigung (welt)kriegsbedingter Beeinträchtigungen des Kulturgüterschutzes sowie Auseinandersetzungen mit den Schwierigkeiten seiner Umsetzung in der Praxis treten Länderberichte zu den Anstrengungen und den Defiziten des Kulturgüterschutzes in Rußland, Rumänien, Ungarn und Polen. Der Sammelband dokumentiert die gehaltenen und überarbeiteten Referate.
Autorentext
Gilbert H. Gornig studierte Rechtswissenschaften und politische Wissenschaften in Regensburg und Würzburg; 1979 Zweite Juristische Staatsprüfung; 1984 Promotion (Dr. iur. utriusque); 1986 Habilitation (Dr. iur. utriusque habil.); Lehrbefugnis für Öffentliches Recht, Völkerrecht und ausländisches öffentliches Recht; Lehrstuhlvertretungen in Mainz, Göttingen und Bayreuth. Ab 1990 Professor an der Georg-August-Universität zu Göttingen und ab 1994 Dekan. Seit 1995 Professor für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht an der Philipps-Universität Marburg, Dekan 2006-2012. 1996-2004 Richter am Hessischen Verwaltungsgerichtshof, seit 2009 stellvertretender Richter am Hessischen Staatsgerichtshof. Forschungsschwerpunkte: Staats- und Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Völkerrecht, Europarecht.
Klappentext
Seit jeher sind in kriegerischen Konflikten Kulturgüter zerstört oder als Trophäen erbeutet worden. Die 23. Staats- und Völkerrechtliche Fachtagung der Studiengruppe für Politik und Völkerrecht vom 2. bis 4. November 2005 in Stuttgart-Hohenheim befasste sich mit dem internationalen und nationalen Kulturgüterschutz sowie seiner Bedeutung für die Zeugnisse deutscher Kultur und Geschichte im östlichen Europa 60 Jahre nach Kriegsende, Flucht und Vertreibung. Im Mittelpunkt standen die Gefahren, die Kulturgütern in einem oder nach einem Krieg drohen, und die Probleme der Rückführung kriegsbedingt ins Ausland verbrachter Kulturgüter. Im Hinblick darauf wurden die Regelungen und die Instrumente, die das internationale und das nationale Recht zum Kulturgüterschutz aufweisen, sowohl in grundsätzlicher Weise als auch unter speziellen Fragestellungen behandelt. Zu Analysen der völker-, europa- und staatsrechtlichen Lage zur Bewältigung (welt)kriegsbedingter Beeinträchtigungen des Kulturgüterschutzes sowie Auseinandersetzungen mit den Schwierigkeiten seiner Umsetzung in der Praxis treten Länderberichte zu den Anstrengungen und den Defiziten des Kulturgüterschutzes in Rußland, Rumänien, Ungarn und Polen. Der Sammelband dokumentiert die gehaltenen und überarbeiteten Referate.
Zusammenfassung
"Insgesamt liefert der Band einen interessanten und fundierten Überblick über die völkerrechtlichen Grundlagen des Kulturgüterschutzes, der gerade in Hinblick auf die rechtsvergleichenden Referenzen zu verschiedenen Ländern Mittel- und Osteuropas neue Aspekte in die Diskussion mit einbringt. Gleichzeitig verdeutlichen die Beiträge an vielen Stellen aber auch, dass der Kulturgüterschutz als Rechtsmaterie von zahlreichen Axiomen geprägt ist, deren Ergründung und Auflösung nicht allein mit den Mitteln der Rechtswissenschaft, sondern nur unter Zuhilfenahme der Nachbardisziplinen möglich ist - ein Versuch, der im juristischen Diskurs allerdings nur allzuhäufig unterbleibt. Herausragendes Gegenbeispiel dafür bleibt insofern der Beitrag von Hans-Detlef Horn, der in tiefschürfender Weise genau die grundlegenden Fragen des Kulturgüterschutzes aufgreift, die in den anderen Beiträgen angerissen aber nicht geklärt werden. Damit befreit er die Debatte von dem ideologischen Ballast, der ihr gerade im politisch-juristischen Kontext immer noch deutlich anhaftet, und stellt sie zurück auf die fundierte, tiefgreifende wissenschaftliche Basis, der sie bedarf." Dr. Sophie-Charlotte Lenski, in: Deutsches Verwaltungsblatt, 9/2008
Inhalt
Inhalt: G. H. Gornig, Der internationale Kulturgüterschutz - Abstract - T. H. Irmscher, Kulturgüterschutz im humanitären Völkerrecht - Abstract - I. E. Rusu, Kulturgüterzugehörigkeit im Falle von Vertreibung und Bevölkerungsaustausch - Abstract - H.-D. Horn, Kulturgüterschutz als Staatsaufgabe, unter besonderer Berücksichtigung deutschen Kulturguts im Ausland - Abstract - F. Fechner, Kulturgüterschutz auf europäischer Ebene - Abstract - S. Schoen, Kulturgutverluste. Ausgewählte Einzelfälle in bezug auf die aufgrund des Zweiten Weltkrieges nach Rußland verbrachten deutschen Kulturgüter - Abstract - G. Rauer, Völkerrechtliche Aspekte der Rückführung kriegsbedingt verlagerten Kulturgutes nach Polen und Deutschland - Abstract - O. Vitvitskaya, Schutz der Kulturgüter in der Russischen Föderation - Abstract - M. Vlad, Schutz von Kulturgütern durch Rumänien - Abstract - E. Sándor-Szalay, Der Schutz fremder Kulturgüter durch Ungarn - Abstract - A. Januszajtis, Der Schutz der gemeinsamen europäischen Kulturgüter in Danzig - Abstract
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