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Wie viel Wissen macht strafbar? Welche Rolle spielen der Bestimmtheitsgrundsatz und das Schuldprinzip für die strafrechtliche Irrtumslehre? Mit diesen Fragen beschäftigt sich Papathanasiou in ihrer Arbeit und begründet als Lösung die verfassungsbezogene Formel der »Widerspiegelung der gesetzgeberischen Grundentscheidung im Verständnishorizont des Täters«, um die Schwächen der Parallelwertung in der Laiensphäre auszugleichen und den Bürger vor einer Ausuferung der strafrechtlichen Verantwortung zu schützen.
Auf der Suche nach dem Vorsatzgegenstand fundiert Papathanasiou die strafrechtliche Irrtumslehre aus der Perspektive der Verfassung mit dem Ziel, die Schwächen der Parallelwertung in der Laiensphäre auszugleichen und den Bürger in verfassungskonformer Weise vor einer Ausuferung der strafrechtlichen Verantwortung zu schützen. Die Autorin setzt sich einerseits mit den verschiedenen Ansätzen, die zur Lösung des Rätsels des Irrtums über normative Tatbestandsmerkmale entwickelt wurden, andererseits mit der Trennung des Tatbestands- vom Verbotsirrtum und somit mit dem Gegensatzpaar von Vorsatz- und Schuldtheorie auseinander. Die Ausführungen münden in zwei Desideraten: Erstens, »normativ geprägte Merkmale« im Allgemeinen zu thematisieren, so dass die anzuwendenden Vorsatzerfordernisse von vornherein bekannt sind und nicht von der willkürlichen Klassifizierung eines Merkmals (z.B. als Blankett-, normatives oder gesamttatbewertendes Merkmal) abhängen; dabei sind individuelle Fähigkeiten des Täters schon für seinen Vorsatz mit zu berücksichtigen. Der Irrtum über normativ geprägte Merkmale ist zuallererst ein Tatbestandsirrtum. Zweitens, die Schuldtheorie einheitlich sowohl im Kern- als auch im Nebenstrafrecht anzuwenden. So kommt Papathanasiou zu ihrer (erstmals in ihrem Beitrag zur Festschrift für Claus Roxin, 2011, S. 467 ff., eingeführten) Formel der »Widerspiegelung der gesetzgeberischen Grundentscheidung im Verständnishorizont des Täters«: Ausgehend von der Frage, ob das herkömmliche Verständnis von der sozialen Bedeutung der Norm, auf die die Parallelwertung in der Laiensphäre bezogen wird, den Anforderungen der Verfassung Rechnung trägt, wird die subjektive Zurechnung innerhalb der verfassungsrechtlichen Koordinaten des Bestimmtheitsgrundsatzes und des Schuldprinzips verortet.
Autorentext
Konstantina Papathanasiou, geboren 1983 in Athen/Griechenland (Heimatstadt: Ägion), hat 2005 ihr Studium der Rechtswissenschaften und 2007 ihren Master im Fachgebiet Strafrechtswissenschaften in Athen abgeschlossen. Sie hat 2008 die Sommerschule der Harvard-Universität und 2009 den Sommerkurs des European Centre for Space Law besucht. Sie ist seit 2007 Mitglied der Rechtsanwaltskammer Athen und seit 2010 Mitglied der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main. Als Stipendiatin des DAAD und der Alexander Onassis-Stiftung promovierte sie 2013 »summa cum laude« an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Ebenda 2012-2017 akademische Mitarbeiterin am Institut für Deutsches, Europäisches und Internationales Strafrecht und Strafprozessrecht und 2013-2017 Dozentin im Strafrecht bei der Examensvorbereitung. 2016 Auszeichung durch das Programm »Fast Track - Exzellenz und Führungskompetenz für Wissenschaftlerinnen auf der Überholspur« der Robert-Bosch-Stiftung. Zum 1.4.2017 Habilitationsstipendium an der Universität Regensburg durch das Professorinnenprogramm II des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Zusammenfassung
»Als Kommentator ist man stets bemüht, angesichts der steigenden Literaturflut die 'repetitive Spreu vom fruchtbaren Weizen' zu trennen [...]. Papathanasious couragierte und kenntnisreiche Untersuchung fällt ohne Frage in die zweite Kategorie. [...] Bei der Lektüre wird der Leser auf viele neue und neu zusammengefügte Gedanken stoßen, die wiederum Anlass zu weiteren Überlegungegn geben« Prof. Dr. Frank Peter Schuster, in: Goltdammer's Archiv für Strafrecht, 1/2016
»Aus hiesiger Sicht besteht das Verdienst der geistreichen Untersuchung vor allem darin, dass sie nicht nur die neuralgischen Punkte der 'Parallelwertung in der Laiensphäre' aufzeigt, sondern mit der WGVT-Formel einen griffigen Bewertungsmaßstab präsentiert.« Prof. Dr. Martin Paul Waßmer, in: Archiv für Kriminologie, Bd. 235, 5-6/2015
Inhalt
Einleitung 1. Der Status quo der normativen Tatbestandsmerkmale innerhalb der Irrtumsdogmatik Präliminarien Die Palette der Irrtumsdogmatik Verdeutlichung der herausgearbeiteten Problemstellungen anhand konkreter Straftatbestände Zwischenergebnis I: Normativ geprägte Merkmale und Abstellen auf den konkreten Täter 2. Topoi des Unrechtsbewusstseins und die Dichotomie von Irrtümern Vorab Das Gegensatzpaar: Vorsatz- vs. Schuldtheorie Die Auffassung, nach der im Kernstrafrecht die Schuld-, im Nebenstrafrecht die Vorsatztheorie anzuwenden ist Zwischenergebnis II: Gewährleistung des Bedarfs an Einheit und Konsequenz durch die (weichere) Schuldtheorie 3. Die Widerspiegelung der gesetzgeberischen Grundentscheidung im Verständnishorizont des Täters (WGVT-Formel) Abschied von der Figur der Parallelwertung in der Laiensphäre: Zum Verständnishorizont des Täters Die verfassungsrechtliche Fundierung der WGVT-Formel Die Widerspiegelung Zusammenfassung, Literatur- und Stichwortverzeichnis