

Beschreibung
Der Zusammenschlusstatbestand des wettbewerblich erheblichen Einflusses (§ 37 Abs. 1 Nr. 4 GWB) wurde 1990 als Auffangtatbestand in das GWB eingefügt. Er unterwirft Unternehmensverbindungen unterhalb der 25%-Schwelle der deutschen Fusionskontrolle, sofern sie ...