

Beschreibung
Zum Werk Liegt keine Patientenverfügung vor, hat der Bevollmächtigte oder Betreuer den mutmaßlichen Willen des Betreuten festzustellen. In der Broschüre werden anschaulich und übersichtlich dargestellt: die gültige Rechtslage (z.B. die Bedeutung von Patientenv...Zum Werk
Liegt keine Patientenverfügung vor, hat der Bevollmächtigte oder Betreuer den mutmaßlichen Willen des Betreuten festzustellen.
In der Broschüre werden anschaulich und übersichtlich dargestellt:
die konkrete Ermittlung des mutmaßlichen Willens und des subjektiven Patientenwohls Konkrete Empfehlungen und Hinweise sowie zahlreiche anschauliche Beispiele erleichtern den Zugang zu diesem juristisch, medizinisch und ethisch schwierigen Gebiet. Abschließend wird noch auf die Entscheidungsfindung in schwierigen Grenzsituationen (z.B. bei Demenzkranken) eingegangen. Abgerundet wird das Werk durch exemplarische Beispielsfälle, anhand derer man die Ermittlung des mutmaßlichen Willens nachvollziehen kann.
Vorteile auf einen Blick
Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage
Neuauflage
In der 6. Auflage ist u.a. die neue Rechtslage ab dem 1.1.2023 eingearbeitet (Vormundschafts- und Betreuungsrechtsreform).
Zielgruppe
Für Angehörige von Betroffenen, Bevollmächtigte, Betreuende, Ärzteschaft und Pflegekräfte, Betreuungsvereine, Hospizvereine, Caritas, Arbeiterwohlfahrt, Innere Mission, Paritätischer Wohlfahrtsverband, VdK, Verbraucherzentralen, Lebenshilfe e.V., Banken, Sparkassen, Kassenärztliche Vereinigungen, Ärztevereinigungen, Krankenkassen, Krankenhäuser und deren Sozialeinrichtungen, Kureinrichtungen, Fürsorgestellen etc.
Klappentext
Zum Werk
Liegt keine Patientenverfügung vor, hat der Bevollmächtigte oder Betreuer den mutmaßlichen Willen des Betreuten festzustellen.
In der Broschüre werden anschaulich und übersichtlich dargestellt:
die konkrete Ermittlung des mutmaßlichen Willens und des subjektiven PatientenwohlsKonkrete Empfehlungen und Hinweise sowie zahlreiche anschauliche Beispiele erleichtern den Zugang zu diesem juristisch, medizinisch und ethisch schwierigen Gebiet. Abschließend wird noch auf die Entscheidungsfindung in schwierigen Grenzsituationen (z.B. bei Demenzkranken) eingegangen. Abgerundet wird das Werk durch exemplarische Beispielsfälle, anhand derer man die Ermittlung des mutmaßlichen Willens nachvollziehen kann.
Vorteile auf einen Blick
Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage
Neuauflage
In der 6. Auflage ist u.a. die neue Rechtslage ab dem 1.1.2023 eingearbeitet (Vormundschafts- und Betreuungsrechtsreform).
Zielgruppe
Für Angehörige von Betroffenen, Bevollmächtigte, Betreuende, Ärzteschaft und Pflegekräfte, Betreuungsvereine, Hospizvereine, Caritas, Arbeiterwohlfahrt, Innere Mission, Paritätischer Wohlfahrtsverband, VdK, Verbraucherzentralen, Lebenshilfe e.V., Banken, Sparkassen, Kassenärztliche Vereinigungen, Ärztevereinigungen, Krankenkassen, Krankenhäuser und deren Sozialeinrichtungen, Kureinrichtungen, Fürsorgestellen etc.
Zusammenfassung
Zum Werk
Liegt keine Patientenverfügung vor, hat der Bevollmächtigte oder Betreuer den mutmaßlichen Willen des Betreuten festzustellen.
In der Broschüre werden anschaulich und übersichtlich dargestellt:
die konkrete Ermittlung des mutmaßlichen Willens und des subjektiven PatientenwohlsKonkrete Empfehlungen und Hinweise sowie zahlreiche anschauliche Beispiele erleichtern den Zugang zu diesem juristisch, medizinisch und ethisch schwierigen Gebiet. Abschließend wird noch auf die Entscheidungsfindung in schwierigen Grenzsituationen (z.B. bei Demenzkranken) eingegangen. Abgerundet wird das Werk durch exemplarische Beispielsfälle, anhand derer man die Ermittlung des mutmaßlichen Willens nachvollziehen kann.
Vorteile auf einen Blick
Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage
Neuauflage
In der 6. Auflage ist u.a. die neue Rechtslage ab dem 1.1.2023 eingearbeitet (Vormundschafts- und Betreuungsrechtsreform).
Zielgruppe
Für Angehörige von Betroffenen, Bevollmächtigte, Betreuende, Ärzteschaft und Pflegekräfte, Betreuungsvereine, Hospizvereine, Caritas, Arbeiterwohlfahrt, Innere Mission, Paritätischer Wohlfahrtsverband, VdK, Verbraucherzentralen, Lebenshilfe e.V., Banken, Sparkassen, Kassenärztliche Vereinigungen, Ärztevereinigungen, Krankenkassen, Krankenhäuser und deren Sozialeinrichtungen, Kureinrichtungen, Fürsorgestellen etc.
