

Beschreibung
Zum Werk Liegt keine Patientenverfügung vor, hat der Bevollmächtigte oder Betreuer den mutmaßlichen Willen des Betreuten festzustellen. In der Broschüre werden anschaulich und übersichtlich dargestellt: die gültige Rechtslage (z.B. die Bedeutung von Patientenv...Zum Werk
Liegt keine Patientenverfügung vor, hat der Bevollmächtigte oder Betreuer den mutmaßlichen Willen des Betreuten festzustellen.
In der Broschüre werden anschaulich und übersichtlich dargestellt:
Vorteile auf einen Blick
Zielgruppe
Für Angehörige von Betroffenen, Bevollmächtigte, Betreuende, Ärzteschaft und Pflegekräfte, Betreuungsvereine, Hospizvereine, Caritas, Arbeiterwohlfahrt, Innere Mission, Paritätischer Wohlfahrtsverband, VdK, Verbraucherzentralen, Lebenshilfe e.V., Banken, Sparkassen, Kassenärztliche Vereinigungen, Ärztevereinigungen, Krankenkassen, Krankenhäuser und deren Sozialeinrichtungen, Kureinrichtungen, Fürsorgestellen etc.
Klappentext
Zum Werk
Liegt keine Patientenverfügung vor, hat der Bevollmächtigte oder Betreuer den mutmaßlichen Willen des Betreuten festzustellen.
In der Broschüre werden anschaulich und übersichtlich dargestellt:
Vorteile auf einen Blick
Zielgruppe
Für Angehörige von Betroffenen, Bevollmächtigte, Betreuende, Ärzteschaft und Pflegekräfte, Betreuungsvereine, Hospizvereine, Caritas, Arbeiterwohlfahrt, Innere Mission, Paritätischer Wohlfahrtsverband, VdK, Verbraucherzentralen, Lebenshilfe e.V., Banken, Sparkassen, Kassenärztliche Vereinigungen, Ärztevereinigungen, Krankenkassen, Krankenhäuser und deren Sozialeinrichtungen, Kureinrichtungen, Fürsorgestellen etc.
Zusammenfassung
Zum Werk
Liegt keine Patientenverfügung vor, hat der Bevollmächtigte oder Betreuer den mutmaßlichen Willen des Betreuten festzustellen.
In der Broschüre werden anschaulich und übersichtlich dargestellt:
Vorteile auf einen Blick
Zielgruppe
Für Angehörige von Betroffenen, Bevollmächtigte, Betreuende, Ärzteschaft und Pflegekräfte, Betreuungsvereine, Hospizvereine, Caritas, Arbeiterwohlfahrt, Innere Mission, Paritätischer Wohlfahrtsverband, VdK, Verbraucherzentralen, Lebenshilfe e.V., Banken, Sparkassen, Kassenärztliche Vereinigungen, Ärztevereinigungen, Krankenkassen, Krankenhäuser und deren Sozialeinrichtungen, Kureinrichtungen, Fürsorgestellen etc.
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