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Autorentext
Elmar Nordhues wurde am 16.03.1976 in Beckum geboren. Nach dem Studium in Münster und Würzburg absolvierte er nach Abschluss des Ersten Juristischen Staatsexamens das Referendariat bei renommierten Kanzleien in Münster und Bielefeld. Nach der Zweiten Juristischen Staatsprüfung sowie einer Rechtsanwaltstätigkeit in Göttingen wechselte er zur Landeshauptstadt München, bei der er u. a. für das Sicherheits- und Ordnungsrecht zuständig ist. Die Promotion zum Dr. jur. erfolgte im Jahr 2013 an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster.
Klappentext
Apokryphe Haftgründe sind die wahren, geheimen Haftgründe, die tatsächlich für die Anordnung der Haft ausschlaggebend sind, dabei jedoch unbenannt bleiben und sich hinter den vorgeschobenen gesetzlichen Haftgründen verbergen. In der strafrechtlichen Diskussion ist regelmäßig zu hören, dass sich die zuständigen Ermittlungsrichter bei der Entscheidung, ob ein Beschuldigter in Untersuchungshaft zu nehmen ist, auch von sachfremden Motiven leiten lassen. Der vom Gesetzgeber eingeräumte Interpretationsspielraum eröffne dem Haftrichter die Möglichkeit, die Haft aus anderen als den im Gesetz normierten Gründen anzuordnen und somit bei der Haftanordnung einen Etikettenschwindel zu betreiben. Der Vorwurf, dass zu schnell und zu viel verhaftet wird, ist zwar nicht neu, er führt aufgrund gesellschaftlicher Entwicklungen und steigender Kriminalität jedoch immer wieder zu neuen Diskussionen. Diese Arbeit untersucht die Gründe für die aufgezeigte Fehlentwicklung und kommt zu dem Ergebnis, dass apokryphe Haftgründe gegen Verfassungsrecht und einfachgesetzliches Recht verstoßen, dem Sinn und Zweck der Untersuchungshaft zuwiderlaufen und nicht durch eine extensive Rechtsanwendung zu rechtfertigen sind. Der Verfasser stellt sowohl die Rechtsfolgen der rechtswidrig angeordneten Untersuchungshaft als auch die Rechtsmittel, die dem Inhaftierten gegen die rechtswidrig angeordnete Untersuchungshaft zur Verfügung stehen, dar. Im Fall der rechtswidrig angeordneten Untersuchungshaft kann ein effektiver Schutz des Beschuldigten nicht bereits damit enden, dass den Strafverfolgungsbehörden lediglich die Annahme von gesetzlich nicht legitimierten Haftgründen zum Vorwurf gemacht wird. Die vorliegende Arbeit untersucht daher auch ausführlich, ob die rechtswidrige Untersuchungshaftanordnung zu einem Beweisverwertungsverbot führt.
Inhalt
A. Einführung in die Problematik der apokryphen Haftgründe B. Überblick über das Recht der Untersuchungshaft I. Geschichtliche Entwicklung der Untersuchungshaft II. Verfassungsrechtliche Vorgaben der Untersuchungshaft III. Sinn und Zweck der Untersuchungshaft IV. Voraussetzungen der Untersuchungshaft C. Die apokryphen Haftgründe I. Definition II. Statistische Häufigkeit und Dunkelziffer III. Rechtfertigung der rechtswidrigen Haftpraxis als extensive Rechtsanwendung IV. Motive für die rechtswidrig angeordnete Untersuchungshaft V. Umstände, die ein Verdecken der wahren Haftgründe ermöglichen VI. Exkurs: Praxis der Haftbedingungen D. Zusammenfassende Bewertung des Zustandes de lege lata E. Rechtsfolgen der rechtswidrig angeordneten Untersuchungshaft I. Rechtsfolgen in Bezug auf den Beschuldigten II. Rechtsfolgen in Bezug auf den Haftrichter III. Rechtsfolgen in Bezug auf den Staatsanwalt F. Rechtsbehelfe des Beschuldigten gegen Haftentscheidungen auf der Grundlage der Strafprozessordnung I. Darstellung der nach der Strafprozessordnung in Betracht kommenden Rechtsbehelfe II. Verfassungsbeschwerde III. Nachträgliche Feststellung der rechtswidrigen Untersuchungshaft zum Zeitpunkt des Erlasses, Art. 19 Abs. 4 GG G. Revision: Die rechtswidrig angeordnete Untersuchungshaft als Verfahrensverstoß I. Erforderlichkeit eines Widerspruches II. Anforderungen an die Verfahrensrüge gem. § 344 Abs. 2 StPO III. Zusätzliche Erhebung der Sachrüge - zumindest in allgemeiner Form H. Angemessener Ausgleich für die Folgen einer rechtswidrigen Untersuchungs-haftanordnung I. Kompensation für die Folgen einer rechtmäßigen Untersuchungshaftanordnung II. Kompensation der Folgen einer rechtswidrigen Untersuchungshaftanordnung I. Untersuchung de lege ferenda I. Bisherige Reformüberlegungen II. Erfordernis einer weiteren Reform J. Zusammenfassung der Ergebnisse