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Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Minderjährigkeit war ein bereits während der römischen Republik eingeführter prätorischer Rechtsbehelf, der dazu dienen sollte, unbilligen Übervorteilungen der schon mit Eintritt der Pubertät geschäftsfähigen Jugend entgegenzuwirken. Robra untersucht, ob, unter welchen Voraussetzungen und warum Dritte von der Wiedereinsetzung des Minderjährigen profitierten oder durch sie benachteiligt wurden.
Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Minderjährigkeit war ein prätorischer Rechtsbehelf, der dazu dienen sollte, unbilligen Übervorteilungen der bereits mit Eintritt der Pubertät geschäftsfähigen Jugend entgegenzuwirken. Bis zu einem Alter von 25 Jahren sollte es den jungen Menschen möglich sein, die Rückabwicklung eines für sie nachteiligen Rechtsgeschäfts zu erreichen. Bei der Entscheidung über die Restitution und über ihre konkrete Umsetzung kam dem Prätor ein weiter Abwägungsspielraum zu. Elisabeth Robra analysiert in ihrer Arbeit überwiegend Digestenfragmente, die Fälle der Wiedereinsetzung Minderjähriger schildern, welche neben dem Minderjährigen und seinem Geschäftspartner auch noch andere Personen betrafen. Sie untersucht, ob, unter welchen Voraussetzungen und warum Dritte von der Wiedereinsetzung des Minderjährigen profitierten oder durch sie benachteiligt wurden. Die Quellen zeigen, dass vor allem die Frage nach der Begünstigung Dritter durch die Minderjährigenrestitution von den Juristen teilweise sehr unterschiedlich beurteilt wurde. Der Rechtsbehelf der Minderjährigenrestitution bot keine hinreichende Orientierung für die Juristen und warf sie zulasten der Rechtsklarheit auf ihre eigenen dogmatischen und teleologischen Überlegungen zurück.
Autorentext
Elisabeth Christine Robra wurde am 13. März 1982 in Hannover geboren. Nach dem Abitur und einem Frankreichaufenthalt absolvierte sie zunächst das Bachelor-Programm »Europäische Studien« an der Universität Osnabrück. Es folgte ein Studium der Rechtswissenschaften an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Ab dem Herbst 2010 bis zum Frühjahr 2013 war Robra als wissenschaftliche Mitarbeiterin für Herrn Prof. Dr. Peter Gröschler an dem Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Römisches Recht der Johannes Gutenberg-Universität Mainz tätig. Nach dem Promotionsstudium, welches einen Forschungsaufenthalt an der Universität Bologna einschloss, wurde die Verfasserin im November 2013 promoviert.
Klappentext
Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Minderjährigkeit war ein prätorischer Rechtsbehelf, der dazu dienen sollte, unbilligen Übervorteilungen der bereits mit Eintritt der Pubertät geschäftsfähigen Jugend entgegenzuwirken. Bis zu einem Alter von 25 Jahren sollte es den jungen Menschen möglich sein, die Rückabwicklung eines für sie nachteiligen Rechtsgeschäfts zu erreichen. Bei der Entscheidung über die Restitution und über ihre konkrete Umsetzung kam dem Prätor ein weiter Abwägungsspielraum zu. Robra analysiert in ihrer Arbeit überwiegend Digestenfragmente, die Fälle der Wiedereinsetzung Minderjähriger schildern, welche neben dem Minderjährigen und seinem Geschäftspartner auch noch andere Personen betrafen. Sie untersucht, ob, unter welchen Voraussetzungen und warum Dritte von der Wiedereinsetzung des Minderjährigen profitierten oder durch sie benachteiligt wurden. Die Quellen zeigen, dass vor allem die Frage nach der Begünstigung Dritter durch die Minderjährigenrestitution von den Juristen teilweise sehr unterschiedlich beurteilt wurde. Der Rechtsbehelf der Minderjährigenrestitution bot keine hinreichende Orientierung für die Juristen und warf sie - zulasten der Rechtsklarheit - auf ihre eigenen dogmatischen und teleologischen Überlegungen zurück.
Inhalt
Teil 1: Einführung und Grundlagen § 1 Einführung in das Thema der Arbeit und Darstellung ihrer Zielsetzung § 2 Grundlagen: Die Voraussetzungen der Minderjährigenrestitution und die Frage nach ihrer prozessualen Durchführung: Die Voraussetzungen der Minderjährigenrestitution Die rechtstechnische Umsetzung der Restitution Teil 2: Einzelne Fallkonstellationen der Drittwirkung der Minderjährigenrestitution § 3 Die positive Drittwirkung der Minderjährigenrestitution (Begünstigung Dritter zu Lasten des Restitutionsgegners des Minderjährigen): Die Beiträge Ankums und Klausbergers als Referenzpunkte der vorliegenden Untersuchung Der Bürge des minderjährigen Hauptschuldners und die i.i.r. Das Problem der Restitution minderjähriger Hauskinder und die Begünstigung des Hausvaters durch die Minderjährigenrestitution: Die Schlüsselquelle Ulp. D. 4,4,3,4 Aussagekraft der Quellen zur positiven Drittwirkung hinsichtlich des jeweils angewandten Restitutionsverfahrens Zusammenfassung der Ergebnisse zur positiven Drittwirkung der Minderjährigenrestitution § 4 Die negative Drittwirkung der Minderjährigenrestitution (Benachteiligung Dritter zu Gunsten des Minderjährigen): Der Beitrag Hartkamps zur negativen Drittwirkung der i.i.r. Die negative Drittwirkung der Minderjährigenrestitution in Veräußerungsfällen Die negative Drittwirkung der Minderjährigenrestitution in Fällen der Rückgängigmachung einer von dem Minderjährigen vorgenommenen Schuldbefreiung Die negative Drittwirkung gegen den Hausvater oder Herrn, wenn dessen Haussohn oder Sklave Vertragspartner des Minderjährigen ist Zusammenfassung der Ergebnisse zur negativen Drittwirkung der Minderjährigenrestitution § 5 Sonstige Fälle der Drittwirkung im weitesten Sinne durch die Möglichkeit, Gewährung oder Verweigerung der Minderjährigenrestitution: Paul. D. 4, 4, 23: Drittbenachteiligung durch die Wiedereinsetzung des Minderjährigen im Mandatsverhältnis Das Verhältnis der Wiedereinsetzung des Minderjährigen und die Haftung der Pfleger in Paul. D. 4, 4, 32 und Ulp. D. 26, 7, 25 in Verbindung mit Pap. D. 27, 3, 20, 1 Gai. D. 4, 4, 27, 1: Die Wiedereinsetzung des Minderjährigen sui iuris, der nicht mehr über die Darlehenssumme verfügt Zusammenfassung der Ergebnisse zu den atypischen oder komplexen Fällen der Drittwirkung der Minderjährigenrestitution Teil 3: Die aktuelle Gestaltung des zivilrechtlichen Minderjährigenschutzes in Deutschland und Italien § 6 Der Minderjährigenschutz in Deutschland: Minderjährigenschutz durch die Verhinderung der vollwirksamen Entstehung als unerwünscht erachteter Verbindlichkeiten des Minderjährigen Die nach römischem Recht analysierten Fälle der Drittwirkung der Minderjährigenrestitution im Licht des heutigen deutschen Rechts § 7 Der Minderjährigenschutz in Italien: Minderjährigenschutz durch Annullierbarkeit (annullabilità) Die nach römischem Recht analysierten Fälle der Drittwirkung der Minderjährigenrestitution im Licht des heutigen italienischen Rechts § 8 Zwischenergebnis zu dem Thema des aktuellen Minderjährigenschutzes in Deutschland und Italien Teil 4: Schlussbetrachtungen Anhang: Die für diese Untersuchung wichtigsten Vorschriften des italienischen Zivilgesetzbuches (Codice civile italiano) Quellenverzeichnis Schrifttumsverzeichnis Stichwortverzeichnis