Tiefpreis
CHF116.80
Auslieferung erfolgt in der Regel innert 1 bis 2 Wochen.
Kein Rückgaberecht!
Die Arbeit von Dennis Reschke befasst sich mit einem monographisch bislang nicht aufgearbeiteten Thema, das in der Praxis eine Vielzahl von Personen betrifft: Die Strafbarkeitsrisiken wegen Untreue, Bankrott und Insolvenzverschleppung im eingetragenen Verein. Um Licht ins Dunkel zu bringen, untersucht Reschke die zu Kapitalgesellschaften entwickelten Lösungsansätze und arbeitet vereinsspezifische Unterschiede und deren Auswirkungen auf die Dogmatik heraus.
Dennis Reschke beschäftigt sich mit einem außerordentlich praxisrelevanten Feld: Den Strafbarkeitsrisiken im Zusammenhang mit dem Engagement in einem eingetragenen Verein. Damit stößt er in eine Forschungslücke. Im Fokus der Debatten standen bislang vor allem die Verantwortlichen von Kapitalgesellschaften. Reschke untersucht, ob und inwieweit die dazu im Zusammenhang mit den Straftatbeständen Untreue, Bankrott und Insolvenzverschleppung entwickelten Lösungsansätze zu dogmatischen Problemkreisen auf den e.V. die Grundform der juristischen Person übertragbar sind. Dabei behält er auch die verfassungsrechtlichen Vorgaben im Auge und fragt z.B., ob die Figur der Business-Judgment-Rule oder das Erfordernis einer gravierenden Pflichtverletzung zu einer gebotenen Restriktion beitragen. Neben der Herausarbeitung der tauglichen Täter stehen Grenzen des tatbestandausschließenden Einverständnisses und der Vermögensnachteil im Zentrum der Arbeit. Dabei geht Reschke der Problematik nach, ob der drohende Entzug der Gemeinnützigkeit bereits zu einem Vermögensnachteil in Form einer schädigenden Gefährdung führt. Zur Abrundung geht der Autor schließlich auf vereinsspezifische Fragen zum Bankrott ein und belegt darüber hinaus, dass § 15a Abs. 4 InsO in bestimmten Fällen auf »Großvereine« Anwendung findet.
Autorentext
Dennis Philipp Reschke studierte an der Universität Konstanz Rechtswissenschaft und legte im Januar 2009 die Erste Juristische Prüfung ab. Anschließend promovierte er bei Prof. Dr. Rudolf Rengier, an dessen Lehrstuhl er schon seit dem Studium als wissenschaftliche Hilfskraft und anschließend bis 2011 als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig war. Die Dissertation wurde sodann durch ein Stipendium der Hanns-Seidel-Stiftung gefördert. Von 2012 bis 2014 war Dennis Reschke Referendar am OLG Frankfurt am Main und sammelte einschlägige Erfahrungen im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts (Stationen u.a. bei der Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität und in der Kanzlei Feigen Graf Rechtsanwälte).
Klappentext
Dennis Reschke beschäftigt sich mit einem außerordentlich praxisrelevanten Feld: Den Strafbarkeitsrisiken im Zusammenhang mit dem Engagement in einem eingetragenen Verein. Damit stößt er in eine Forschungslücke. Im Fokus der Debatten standen bislang vor allem die Verantwortlichen von Kapitalgesellschaften. Reschke untersucht, ob und inwieweit die dazu im Zusammenhang mit den Straftatbeständen Untreue, Bankrott und Insolvenzverschleppung entwickelten Lösungsansätze zu dogmatischen Problemkreisen auf den e.V. - die Grundform der juristischen Person - übertragbar sind. Dabei behält er auch die verfassungsrechtlichen Vorgaben im Auge und fragt z.B., ob die Figur der Business-Judgment-Rule oder das Erfordernis einer gravierenden Pflichtverletzung zu einer gebotenen Restriktion beitragen. Neben der Herausarbeitung der tauglichen Täter stehen Grenzen des tatbestandausschließenden Einverständnisses und der Vermögensnachteil im Zentrum der Arbeit. Dabei geht Reschke der Problematik nach, ob der drohende Entzug der Gemeinnützigkeit bereits zu einem Vermögensnachteil in Form einer schädigenden Gefährdung führt. Zur Abrundung geht der Autor schließlich auf vereinsspezifische Fragen zum Bankrott ein und belegt darüber hinaus, dass § 15a Abs. 4 InsO in bestimmten Fällen auf »Großvereine« Anwendung findet.
Zusammenfassung
»Reschke hat sich nicht gescheut, komplexen zivilrechtlichen und strafrechtlichen Fragen in seiner Dissertation auf den Grund zu gehen und dabei mit der Perspektive auf das Recht des eingetragenen Vereins auch ganz neue Impulse zu geben. Die Lektüre der gut lesbaren Arbeit lohnt sich daher nicht nur für diejenigen, die an Strafbarkeitsrisiken für die Organe eingetragener VEreine im Wirtschaftsleben interessiert sind, sondern für jeden, der sich mit Untreue, Insolvenzverschleppung oder Bankrott auseinandersetzen möchte.[...]« Dr. Marcus Bergmann, in: Goltdammer´s Archiv für Strafrecht, Heft 10/2017
»Als Fazit kann festgehalten werden, dass es Reschke versteht, mit seiner Arbeit stringent die Problembereiche herauszuarbeiten und entsprechende Lösungen verstädnlich darzustellen. Auch wenn das Strafrecht nie zu meinen Lieblingsrechtsgebieten gehörte, war es eine Freude diese Dissertation zu lesen und mit ihr zu arbeiten.« RA Michael Röcken, in: Zeitschrift für Stiftungs- und Vereinswesen, 6/2017
»Eine formidable Arbeit. Das Buch von Reschke ist zweifelsfrei ein Glücksgriff. Seine Analyse der Problematik des Untreuetatbestands geht, unter lückenloser Auswertung der relevanten Literatur und Rechtsprechung, weit über die Themenstellung der Arbeit hinaus und hat Geltung für den gesamten gesellschaftsrechtlichen Bereich. Auch der Praktiker liest die prägnanten und stets konzisen Ausführungen mit großem Vergnügen und großem Gewinn. Noch vor wenigen Jahren hätte man eine derartige Arbeit, der man große Verbreitung und umfassende Beachtung wünschen muss, als rundum gelungene Habilitationsschrift akzeptiert.« Raimund Weyand, in: Zeitschrift für das gesamte Insolvenzrecht, 10/2015
Inhalt
Kapitel 1: Grundlagen Einführung Der Gang der Untersuchung Begriffsbestimmungen Kapitel 2: Die Strafbarkeit wegen Untreue gemäß § 266 StGB Anwendbarkeit des Untreuetatbestands Opfertauglichkeit des eingetragenen Vereins Vermögensbetreuungspflichtige Personen im eingetragenen Verein Die Pflichtverletzung Tatbestandsausschließendes Einverständnis / Einwilligung durch den eingetragenen Verein Der Vermögensnachteil Zusammenfassung der gewonnenen Erkenntnisse Kapitel 3: Die Strafbarkeit wegen Bankrotts gemäß § 283 StGB Einführung Der Vereinsvorsitzende als tauglicher Täter Überblick über die Tatbestandsmerkmale des § 283 Abs. 1 und 2 StGB im Lichte des e.V. Der Verein als Verbraucher: Ausschluss vom Anwendungsbereich des § 283 StGB? Zusammenfassung Kapitel 4: Insolvenzverfahrensverschleppung gemäß § 15a Abs. 4 InsO Einführung und Problemstellung Anwendbarkeit des § 15a Abs. 4 InsO auf den e.V.? Ausnahme für »Großvereine«? Zusammenfassung und Ausblick Kapitel 5: Zusammenfassung der Arbeit Literatur- und Sachwortverzeichnis