

Beschreibung
Das Gesetz bestimmt in den §§ 112, 115 SGB V und § 75 SGB XI, dass zwei oder mehrere Parteien Verträge abschließen und diese Verträge unmittelbar verbindlich sein sollen. Diese sog. Normsetzungsverträge beispielsweise zwischen Krankenkassen und Einrichtungsträ...