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Autorentext
Adrian Rusu wurde 1980 in Mediasch (Siebenbürgen) geboren. Nach dem Abitur im Jahr 2000 und dem anschließenden Grundwehrdienst studierte er von 2001 bis 2005 Rechtswissenschaften an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg und der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Nach dem Ersten Staatsexamen folgte das Referendariat am Oberlandesgericht Düsseldorf. Im September 2008 legte er das Zweite Staatsexamen ab. Im Anschluss fertigte der Autor die Dissertation bei Prof. Dr. Alexander Trunk am Institut für Osteuropäisches Recht und wurde im Dezember 2011 durch die juristische Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel zum Dr. iur. promoviert. Der Autor ist seit 2010 als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Gesellschaftsrecht tätig.
Klappentext
Die stetige Erweiterung der Europäischen Gemeinschaft basiert auf politischen und wirtschaftlichen Erwägungen. Hierbei eröffnet sich für die anderen Mitgliedsstaaten ein neuer wirtschaftlicher Markt, der erschlossen werden kann. Für Investoren aus dem Ausland wurde es aufgrund des Beitritts von Bulgarien und Rumänien in die Europäische Union interessanter, sich in diesen beiden Ländern wirtschaftlich zu betätigen. Entscheidet sich ein ausländischer Investor dafür, in einem der zwei neuen Mitgliedsstaaten wirtschaftlich tätig zu werden, so muss er die lokale Rechtslage kennen und beachten. Dabei kann der Investor Schuldner oder auch Gläubiger vertraglich vereinbarter Leistungspflichten werden. Ist der Investor Gläubiger einer Geldforderung, so ist ihm die andere Vertragspartei verpflichtet, einen Geldbetrag als Leistung für seine erbrachte Leistung zu zahlen. Doch was geschieht, wenn der Schuldner mangels Liquidität nicht mehr zur Leistung in der Lage ist? Da jedes wirtschaftliche Handeln auch ein wirtschaftliches Scheitern mit sich bringen kann, muss der ausländische Investor wie jede wirtschaftlich tätige Person wissen, wie er seine Forderung in diesem Fall durchsetzen kann. Das zentrale Instrument zur Forderungsdurchsetzung gegen illiquide Schuldner sind typischerweise Insolvenzverfahren. Grundkenntnisse über das Insolvenzrecht sind daher ein notwendiger Teil der vom ausländischen Investor vorzunehmenden Analyse der Rechtsordnung seines Ziellandes. Wie gestaltet sich die Rechtslage hierzu in Rumänien? Die Arbeit stellt den Aufbau und die Wirkung des rumänischen Insolvenzrechts dar. Nicht zuletzt durch die aktuelle Wirtschafts- und Bankenkrise hat das Insolvenzrecht auch in Rumänien in letzter Zeit immer mehr an Bedeutung gewonnen.
Inhalt
A. Einleitung B. Allgemeine Aspekte I. Geschichte des rumänischen Insolvenzrechts II. Aufbau, Ziel und Anwendungsbereich des Insolvenzgesetzes von 2006 III. Bezüge zum Insolvenzstrafrecht C. Die Insolvenzorgane und die Verfahrensbeteiligten I. Das Insolvenzgericht II. Die Gläubiger III. Der Insolvenzverwalter IV. Der Spezialverwalter (administrator special) V. Der Liquidator VI. Zusammenfassende Betrachtung mit vergleichenden Bezügen zum deutschen Recht D. Verfahrensarten I. Charakteristische Merkmale des rumänischen Insolvenzverfahrens II. Beobachtungszeitraum III. Das Planverfahren als sogenanntes Regelverfahren (procedura generala) IV. Die Liquidation als sogenanntes vereinfachtes Verfahren (procedura simplificata) V. Vergleichende Betrachtungsweise der Verfahrensarten E. Eröffnung des Insolvenzverfahrens I. Eröffnungsgründe, Antragsrechte und Antragsverpflichtungen II. Verfahrenseröffnung III. Vermögensmasse und deren Schutz F. Ausgewählte arbeits- und gesellschaftsrechtliche Aspekte I. Arbeitsrechtliche Aspekte II. Gesellschaftsrechtliche Aspekte G. Verfahrensbeendigung I. Voraussetzungen und Wirkung II. Die Restschuldbefreiung H. Die Verfahrenskosten I. Der Kostenbegriff II. Die Kostentragung im rumänischen Recht III. Vergütung des Insolvenzverwalters und des Liquidators IV. Rechtsvergleichende Betrachtung I. Verfahrensbesonderheiten bei speziellen Schuldnerkategorien I. Banken- und Versicherungsinsolvenz II. Verbraucherinsolvenz und andere besondere Insolvenzverfahren J. Schlussteil
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