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Dem Parteiengesetz kommt für die Willensbildung des Volkes wie für die Parteien selbst eine schlechthin konstituierende Bedeutung zu. Umso überraschender ist der Umstand, dass in der Bundesrepublik Deutschland über einen Zeitraum von fast zwei Jahrzehnten politische Parteien gegründet wurden, die sich an der Willensbildung des Volkes beteiligten und an Wahlen teilnahmen, ohne dass ein Parteiengesetz existierte. Erst durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wurde der Gesetzgeber zum Erlass eines solchen gezwungen. Am 24. Juni 1967 beschloss der Bundestag das erste Parteiengesetz der Bundesrepublik Deutschland, das neben allgemeinen Bestimmungen erstmalig detaillierte Festlegungen etwa bezüglich der staatlichen Parteienfinanzierung traf.Der vorliegende Tagungsband enthält die auf dem Symposium »40 Jahre Parteiengesetz« von ausgewählten Experten vorgetragenen Referate, die die unterschiedlichen Kernbereiche des Parteiengesetzes beleuchten. Daneben beinhaltet er die Dokumentation einer Diskussionsrunde der Parteischatzmeister über die Funktionalität des Parteiengesetzes in der praktischen Anwendung.
Autorentext
Dr. iur. Jörn Ipsen ist emeritierter Professor für Öffentliches Recht an der Universität Osnabrück. Seine Forschungsschwerpunkte liegen auf den Gebieten des Staatsrechts, des Verwaltungsrechts und der Verfassungsgeschichte. Neben zahlreichen Lehrbüchern und Kommentaren hat er Monographien (»Der Staat der Mitte« [2009]; »Macht versus Recht« [2017]) publiziert. Von 2007 bis 2013 war er Präsident des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs. Dr. iur. Jörn Ipsen ist emeritierter Professor für Öffentliches Recht an der Universität Osnabrück. Seine Forschungsschwerpunkte liegen auf den Gebieten des Staatsrechts, des Verwaltungsrechts und der Verfassungsgeschichte. Neben zahlreichen Lehrbüchern und Kommentaren hat er Monographien (»Der Staat der Mitte« [2009]; »Macht versus Recht« [2017]) publiziert. Von 2007 bis 2013 war er Präsident des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs.
Klappentext
Dem Parteiengesetz kommt für die Willensbildung des Volkes - wie für die Parteien selbst - eine schlechthin konstituierende Bedeutung zu. Umso überraschender ist der Umstand, dass in der Bundesrepublik Deutschland über einen Zeitraum von fast zwei Jahrzehnten politische Parteien gegründet wurden, die sich an der Willensbildung des Volkes beteiligten und an Wahlen teilnahmen, ohne dass ein Parteiengesetz existierte. Erst durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wurde der Gesetzgeber zum Erlass eines solchen gezwungen. Am 24. Juni 1967 beschloss der Bundestag das erste Parteiengesetz der Bundesrepublik Deutschland, das neben allgemeinen Bestimmungen erstmalig detaillierte Festlegungen etwa bezüglich der staatlichen Parteienfinanzierung traf.Der vorliegende Tagungsband enthält die auf dem Symposium »40 Jahre Parteiengesetz« von ausgewählten Experten vorgetragenen Referate, die die unterschiedlichen Kernbereiche des Parteiengesetzes beleuchten. Daneben beinhaltet er die Dokumentation einer Diskussionsrunde der Parteischatzmeister über die Funktionalität des Parteiengesetzes in der praktischen Anwendung.
Leseprobe
The Political Parties Act is per se constitutive for public will-formation - as it is for the political parties themselves. It is therefore all the more suprising to learn that for almost two decades political parties in Germany were founded, and participated in public will-formation and elections, without the existence of a Political Parties Act. It was only enacted after the German legislature was forced to do so by a decision of the German Constitutional Court. On the 24th June, 1967 the West German Bundestag passed the first Political Parties Act in German history. In addition to general provisions, this Act also contained detailed provisions on, for instance, state party financing, for the first time.The present conference volume comprises papers delivered by selected experts at a symposium held in September 2008 on the occasion of the 40th anniversary of the Political Parties Act. The papers shed light on core aspects of the Act. In addition it documents a discussion forum of party treasurers on the practicability of the Act.
Inhalt
1;Inhalt;6 2;Vorwort;8 3;Einführung;10 4;Grußwort des Präsidenten des Deutschen Bundestages;14 5;Bundesverfassungsgericht und Parteiengesetz;20 6;Grundfragen der Parteienfinanzierung;36 7;Handlungsfelder politischer Parteien;54 8;Parteien zwischen verfassungsrechtlichem Anspruch und politischer Wirklichkeit;80 9;Podiumsdiskussion;98 10;Schlusswort;128 11;Teilnehmer;132
Tief- preis