

Beschreibung
Für die Mitbestimmung in der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) wählte der europäische Gesetzgeber eine Verhandlungslösung. Diese sieht den Abschluss einer Beteiligungsvereinbarung vor. Kommt es zu keiner Einigung, greift eine Auffangregelung, die einen Best...