Angesichts der derzeitigen Bevölkerungsentwicklung gewinnt die Frage, wie unterhaltsverpflichtete Eltern und Kinder im Einkommensteuerrecht entlastet werden zunehmend an Bedeutung.
Ziel dieser Arbeit ist es, ein Modell zur einkommensteuerrechtlichen Berücksichtigung von Kindes- und Elternunterhalt zu entwickeln, das die Gemeinwohlverantwortung des Unterhaltsverpflichteten verfassungskonform reduziert und den Grundsatz der Belastungsgleichheit wahrt.
Der Weg zu diesem Besteuerungsmodell führt über drei Fragen.
Erstens: In welchen Punkten gibt es zwischen den zivilrechtlichen Unterhaltsregelungen und den einkommensteuerrechtlichen Berücksichtigungsvorschriften Abweichungen, die aus verfassungsrechtlichen oder steuersystematischen Gründen Änderungen erforderlich machen?
Zweitens: Inwieweit kommt es zu einer ungerechtfertigten Ungleichbehandlung vermögender und nicht vermögender Familien, weil das Einkommensteuerrecht Gestaltungsmöglichkeiten zur Verringerung der familiären Gesamtsteuerlast eröffnet?
Und drittens: Welche alternativen Modelle wären zur verfassungskonformen Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen im Einkommensteuerrecht denkbar.
Inhalt
Inhalt Vorwort 12 Einleitung 13 A. Bedeutung der Thematik 13 B. Fragestellung und Zielsetzung 16 C. Gang der Darstellung 16 Vorspann Verfassungsrechtliche Vorgaben zur Berücksichtigung der zivilrechtlichen Unterhaltslasten im Einkommensteuerrecht 18 A. Verfassungsrechtliche Grundlagen für die Verschonung des Existenzminimums des Steuerpflichtigen und seiner unterhaltsberechtigten Familienmitglieder 18 I. Wahrung des Art. 1 Abs. 1 GG i. V. m. dem Sozialstaatsprinzip gemäß Art. 20 Abs. 1 GG und Art. 6 Abs. 1 GG 18 II. Wahrung der Freiheitsgrundrechte 19 III. Wahrung der Steuergerechtigkeit als steuerrechtlicher Konkretisierung von Art. 3 Abs. 1 GG 20 IV. Wahrung von Art. 6 GG als Freiheitsgrundrecht, Benachteiligungsverbot und Fördergebot 23 V. Zwischenergebnis 24 B. Verfassungsrechtliche Anforderungen an zulässige Pauschalierungen und Typisierungen 25 C. Gebot der Folgerichtigkeit bzw. Systemgerechtigkeit 27 D. Einheit der Rechtsordnung 29 I. Relativität der Rechtsbegriffe 29 II. Einheit der Rechtsordnung 30 1. Bindung der Staatsgewalt an Grundrechte und verfassungsmäßige Ordnung gemäß Art. 1 Abs. 3 GG i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG 31 2. Gleichbehandlungsgrundsatz gemäß Art. 3 Abs. 1 GG 31 3. Rechtsstaatsprinzip in Gestalt des Rechtssicherheitsprinzips gemäß Art. 20 Abs. 2 GG i. V. m. Art. 2 Abs. 1 GG 32 4. Zwischenergebnis 34 E. Zusammenfassung der verfassungsrechtlichen Vorgaben 34 1. Teil Vergleich der Unterhaltsregelungen und der einkommensteuerrechtlichen Vorschriften zur Berücksichtigung der Unterhaltsaufwendungen 37 A. Bemessung des sächlichen Kindes- und Erwachsenenexistenzminimums im Existenzminimumbericht der Bundesregierung 38 B. Unterhaltsbedarf: Art und Höhe des gewährten Unterhalts 43 I. Kindesunterhalt 44 1. Zivilrechtliche Regelungen zu Art und Höhe des Kindesunterhalts 44 2. Einkommensteuerrechtliche Berücksichtigung des Kindesunterhalts 49 a) Einkommensteuerrechtliche Regelungen zur Berücksichtigung des Kindesexistenzminimums 50 aa) Abzug der Unterhaltsaufwendungen auf der Ebene der Bemessungsgrundlage 50 bb) Betragsmäßige Begrenzung auf das Existenzminimum 51 cc) Familienleistungsausgleich 53 aaa) Kindergeld 53 (1) Funktionen des Kindergelds: Steuervergütung oder Sozialleistung 55 (2) Verfassungsmäßigkeit des Kindergelds 56 (a) Kindergeldbetrag 56 (b) Staffelung des Kindergeldbetrags nach der Anzahl der Kinder 56 (c) Methode des unechten Optionsmodells 57 (d) Zwischenergebnis zur Verfassungsmäßigkeit des Kindergelds 59 bbb) Kinderfreibetrag sowie Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf 60 (1) Typisierender Betreuungsfreibetrag 61 (2) Typisierender Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsfreibetrag 62 (3) Stellungnahme zur Verfassungsmäßigkeit des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf 63 (a) Nicht-monetäre Betreuungsaufwendungen 63 (b) Lediglich wünschenswerte Aufwendungen für den Erziehungsbedarf 67 (4) Zwischenergebnis: Verfassungsmäßigkeit des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf 68 ccc) Zwischenergebnis: Vereinbarkeit des Familienleistungsausgleichs mit verfassungsrechtlichen und steuersystematischen Vorgaben 69 dd) Einkommensteuerrechtliche Berücksichtigung des Kindesexistenzminimums über § 33a Abs. 1 EStG 70 aaa) Vergleich Familienleistungsausgleich und § 33a Abs. 1 EStG 70 bbb) Unterhaltsbedarf im Sinne von § 33a Abs. 1 Satz 1 EStG 71 ee) Versicherungsbeiträge für Kranken- und Pflegeversicherung 71 ff) Zwischenergebnis: Verfassungsmäßigkeit der einkommensteuerrechtlichen Berücksichtigung des Kindesexistenzminimums 73 b) Einkommensteuerrechtliche Berücksichtigung besonderer Aufwendungen der Eltern für ihre unterhaltsberechtigten Kinder 74 aa) Aufwendungen für Kinderbetreuung durch Dritte 74 bb) Ausbildungsfreibetrag für auswärtig untergebrachte Kinder gemäß § 33a Abs. 2 EStG 81 cc) Aufwendungen für erhöhten Grundbedarf des Kindes gemäß § 33 EStG 83 dd) Zwischenergebnis: Berücksichtigung über das Existenzminimum hinausgehender Unterhaltsaufwendungen 84 3. Vergleich der den Unterhaltsbedarf eines Kindes betreffenden zivilrechtlichen und einkommensteuerrechtlichen Regelungen 85 II. Elternunterhalt 87 1. Zivilrechtliche Regelungen zu Art und Höhe des Elternunterhalts 87 a) Barunterhalt 87 b) Naturalunterhalt 90 2. Einkommensteuerrechtliche Regelungen zur Berücksichtigung des Elternunterhalts 91 a) Barunterhaltsaufwendungen für die Unterbringung in einem Altenpflegewohnheim 92 b) Berücksichtigung der Barunterhaltsaufwendungen für den Vorsorgebedarf des Elternteils 95 c) Berücksichtigung des Naturalunterhalts bei Pflege des Elternteils im eigenen Haushalt des Kindes 96 3. Vergleich der zivilrechtlichen und einkommensteuerrechtlichen Regelungen zum Unterhaltsbedarf eines Elternteils 100 C. Berücksichtigung der Bedürftigkeit 102 I. Berücksichtigung der Bedürftigkeit im Rahmen des Kindesunterhalts 102 1. Zivilrechtliche Vorgaben 102 a) Tatsächliche Einkünfte und Vermögenserträge 102 b) Fiktive Einkünfte und Vermögenserträge 103 c) Obliegenheit zur Vermögensverwertung 104 2. Berücksichtigung der Bedürftigkeit im Rahmen der einkommensteuerrechtlichen Regelungen zur Freistellung des Kindesexistenzminimums 105 a) Im Rahmen des Familienleistungsausgleichs gemäß §§ 31 f., 62 ff. EStG 106 aa) Ungeschriebener Bedarfsgrund: typische Unterhaltssituation 106 bb) Geschriebene Bedarfsgründe 108 aaa) Arbeitslosigkeit 108 bbb) Ausbildung 108 ccc) Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten 109 ddd) Fehlender Ausbildungsplatz 109 eee) Freiwilligen Dienst 109 fff) Behinderung 110 cc) Rückausnahme von den in § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG genannten Bedarfsgründen 110 dd) Kritikpunkte an § 32 Abs. 4 EStG a. F. 111 aaa) Fallbeilwirkung der Freigrenze 111 bbb) Einkunftsgrenze galt nur für volljährige Kinder 113 ccc) Höhe der Einkunftsgrenze 113 ddd) Jahresgrenzbetrag statt Monatsgrenzbetrag 114 eee) Vergleich: bedürftigkeitsmindernde Einkünfte gemäß § 1602 BGB und anzurechnende Einkünfte bzw. Bezüge gemäß § 32 Abs. 4 Satz 2 und Satz 4 EStG a. F. 115 ee) § 32 Abs. 4 Satz 2 und Satz 3 EStG n. F. 117 aaa) Erwerbstätigkeit des volljährigen Kindes 118 bbb) Ausbildungsbiografie des erwerbstätigen, volljährigen Kindes 118 ccc) Umfang und Art der Erwerbstätigkeit 120 ddd) Verfassungsmäßigkeit von § 32 Abs. 4 Satz 2 und Satz 3 EStG 121 (1) Denkbare Ziele der vergröbernden Typisierung 121 (2) Eignung der Typisierung zur Steuervereinfachung 122 (3) Erforderlichkeit der Typisierung zur Steuervereinfachung 123 (4) Angemessenheit der Typisierung 123 (5) Zwischenergebnis: Verfassungsmäßigkeit von § 32 Abs 4 Satz 2 und Satz 3 EStG 125 ff) Vergleich: Berücksichtigung der Bedürftigkeit des Kindes im Unterhaltsrecht und im Familienleistungsausgleich 125 aaa) Eigene Einkünfte und Vermögen d…