Die Versicherungspflicht von Selbständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung ist schon immer Zankapfel von Politik, Interessenvertretungen und den Betroffenen selbst gewesen. Betrachten die einen eine Versicherungspflicht als eine sinnvolle Altersvorsorge in einem gesicherten System, so halten die anderen sie für eine unnötige und unrentable zusätzliche Belastung derer, welche ohnehin mit niedrigen Einkommen, Auftragsmangel und sinkender Zahlungsmoral ihrer Kunden zu kämpfen haben. Dennoch sind bestimmte Personenkreise, zum Teil seit vielen Jahrzehnten, Pflichtmitglieder in der gesetzlichen Rentenversicherung. So auch die selbständigen Lehrer. Diese Selbständigen, welche vorwiegend als so genannte Solo-Selbständige tätig sind, können in vielen Bereichen tätig sein. So unterliegt sowohl der selbständige Fahrlehrer der Versicherungspflicht als auch der Fitness- oder Golftrainer. Alle haben neben der Versicherungspflicht gemeinsam, dass sie ihre Beiträge in voller Höhe selbst zu tragen haben, da kein Arbeitgeber vorhanden ist, der ihnen diese Belastung teilweise abnehmen würde. Gerade dieser Umstand, oftmals verbunden mit sehr niedrigen Honoraren, führt zu einer starken Belastung der selbständigen Lehrer. Es verwundert daher nicht, dass ein Großteil der Betroffenen der bestehenden Versicherungs- und Beitragspflicht nicht nachkommt. Eine unzureichende Altersvorsorge ist die Folge. Die vorliegende Studie hat es sich daher zur Aufgabe gemacht, die bestehende Versicherungspflicht und ihre Ausgestaltung unter Einbeziehung der tatsächlichen Gegebenheiten auf ihre Aktualität und Tragbarkeit für die Betroffenen zu untersuchen. Eine Musterlösung des "Problems" der Versicherungspflicht selbständiger Lehrer darf und kann nicht erwartet werden. Vielmehr sollen Handlungsalternativen und Denkansätze aufgezeigt werden, um notwendige Modifizierungen der bestehenden Rechtslage zur Angleichung an die Realität vorantreiben zu können. Letzten Endes bleibt es Aufgabe von Politik und Interessenvertretungen, eine für alle selbständigen Lehrer bezahlbare und ausreichende Altersvorsorge zu schaffen.
Autorentext
Dennis Bente, Diplom-Verwaltungswirt, Studium an der Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung Schleswig-Holstein im Fachbereich Rentenversicherung, Abschluss 2008 als Diplom-Verwaltungswirt.
Klappentext
Die Versicherungspflicht von Selbständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung ist schon immer Zankapfel von Politik, Interessenvertretungen und den Betroffenen selbst gewesen. Betrachten die einen eine Versicherungspflicht als eine sinnvolle Altersvorsorge in einem gesicherten System, so halten die anderen sie für eine unnötige und unrentable zusätzliche Belastung derer, welche ohnehin mit niedrigen Einkommen, Auftragsmangel und sinkender Zahlungsmoral ihrer Kunden zu kämpfen haben. Dennoch sind bestimmte Personenkreise, zum Teil seit vielen Jahrzehnten, Pflichtmitglieder in der gesetzlichen Rentenversicherung. So auch die selbständigen Lehrer. Diese Selbständigen, welche vorwiegend als so genannte Solo-Selbständige tätig sind, können in vielen Bereichen tätig sein. So unterliegt sowohl der selbständige Fahrlehrer der Versicherungspflicht als auch der Fitness- oder Golftrainer. Alle haben neben der Versicherungspflicht gemeinsam, dass sie ihre Beiträge in voller Höhe selbst zu tragen haben, da kein Arbeitgeber vorhanden ist, der ihnen diese Belastung teilweise abnehmen würde. Gerade dieser Umstand, oftmals verbunden mit sehr niedrigen Honoraren, führt zu einer starken Belastung der selbständigen Lehrer. Es verwundert daher nicht, dass ein Großteil der Betroffenen der bestehenden Versicherungs- und Beitragspflicht nicht nachkommt. Eine unzureichende Altersvorsorge ist die Folge. Die vorliegende Studie hat es sich daher zur Aufgabe gemacht, die bestehende Versicherungspflicht und ihre Ausgestaltung unter Einbeziehung der tatsächlichen Gegebenheiten auf ihre Aktualität und Tragbarkeit für die Betroffenen zu untersuchen. Eine Musterlösung des "Problems" der Versicherungspflicht selbständiger Lehrer darf und kann nicht erwartet werden. Vielmehr sollen Handlungsalternativen und Denkansätze aufgezeigt werden, um notwendige Modifizierungen der bestehenden Rechtslage zur Angleichung an die Realität vorantreiben zu können. Letzten Endes bleibt es Aufgabe von Politik und Interessenvertretungen, eine für alle selbständigen Lehrer bezahlbare und ausreichende Altersvorsorge zu schaffen.
Zusammenfassung
Die Versicherungspflicht von Selbstandigen in der gesetzlichen Rentenversicherung ist schon immer Zankapfel von Politik, Interessenvertretungen und den Betroffenen selbst gewesen. Betrachten die einen eine Versicherungspflicht als eine sinnvolle Altersvorsorge in einem gesicherten System, so halten die anderen sie fur eine unnotige und unrentable zusatzliche Belastung derer, welche ohnehin mit niedrigen Einkommen, Auftragsmangel und sinkender Zahlungsmoral ihrer Kunden zu kampfen haben. Dennoch sind bestimmte Personenkreise, zum Teil seit vielen Jahrzehnten, Pflichtmitglieder in der gesetzlichen Rentenversicherung. So auch die selbstandigen Lehrer. Diese Selbstandigen, welche vorwiegend als so genannte Solo-Selbstandige tatig sind, konnen in vielen Bereichen tatig sein. So unterliegt sowohl der selbstandige Fahrlehrer der Versicherungspflicht als auch der Fitness- oder Golftrainer. Alle haben neben der Versicherungspflicht gemeinsam, dass sie ihre Beitrage in voller Hohe selbst zu tragen haben, da kein Arbeitgeber vorhanden ist, der ihnen diese Belastung teilweise abnehmen wurde. Gerade dieser Umstand, oftmals verbunden mit sehr niedrigen Honoraren, fuhrt zu einer starken Belastung der selbstandigen Lehrer. Es verwundert daher nicht, dass ein Groteil der Betroffenen der bestehenden Versicherungs- und Beitragspflicht nicht nachkommt. Eine unzureichende Altersvorsorge ist die Folge. Die vorliegende Studie hat es sich daher zur Aufgabe gemacht, die bestehende Versicherungspflicht und ihre Ausgestaltung unter Einbeziehung der tatsachlichen Gegebenheiten auf ihre Aktualitat und Tragbarkeit fur die Betroffenen zu untersuchen. Eine Musterlosung des "e;Problems"e; der Versicherungspflicht selbstandiger Lehrer darf und kann nicht erwartet werden. Vielmehr sollen Handlungsalternativen und Denkansatze aufgezeigt werden, um notwendige Modifizierungen der bestehenden Rechtslage zur Angleichung an die Realitat vorantreiben zu konnen. Letzten Endes bleibt es Aufgabe von Politik und Interessenvertretungen, eine fur alle selbstandigen Lehrer bezahlbare und ausreichende Altersvorsorge zu schaffen.