Die Verantwortlichkeit des Vorstands und des Aufsichtsrats der börsennotierten Aktiengesellschaft für den Fall der Nichtbeachtung der Soll-Vorschriften des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK), der Abgabe einer fehlerhaften Entsprechens-Erklärung nach 161 AktG und der pflichtwidrigen Nichtabgabe der nach 161 AktG abzugebenden Entsprechens-Erklärung spielt eine zunehmend wichtige Rolle. Vollzogen hat sich in den letzten Jahren im Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht eine "Corporate-Governance-Debatte". Sie führte 2002 zum von einer Regierungskommission erarbeiteten DCGK. Gesetzliche Unterstützung erhielt der DCGK durch die Einführung der Entsprechens-Erklärung (EE) in 161 AktG, wonach Vorstand und Aufsichtsrat sich über den DCGK erklären müssen. Es werden allgemeine Aspekte geklärt, die den DCGK (Aufbau, Adressaten, Rechtscharakter) und die EE (Inhalt, Zeithorizont, Änderungen, Organbezogenheit) selbst betreffen. Erläutert werden im Anschluss die grundsätzlich möglichen Verstöße durch die Organe und deren Wertigkeit untereinander. Auf die Erklärungskompetenz und die Organhaftung wird unter dem Kapitel Organisation eingegangen. Die Tragweite der Verantwortlichkeit der Organe um die AG wird aufgezeigt: Denkbar sind Reaktionen gegen Verstöße allgemein von Abschlussprüfern, Aktionären und von staatlichen Stellen. Einzelfälle können auch zivilrechtliche Folgen im Rahmen der Innen- und Außenhaftung nach sich ziehen. Abschließend wird das Ergebnis zusammengefasst.
Autorentext
Andrea Lauterbach, Studium der Rechtswissenschaften an der Uni Tübingen.
Klappentext
Die Verantwortlichkeit des Vorstands und des Aufsichtsrats der börsennotierten Aktiengesellschaft für den Fall der Nichtbeachtung der Soll-Vorschriften des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK), der Abgabe einer fehlerhaften Entsprechens-Erklärung nach § 161 AktG und der pflichtwidrigen Nichtabgabe der nach § 161 AktG abzugebenden Entsprechens-Erklärung spielt eine zunehmend wichtige Rolle. Vollzogen hat sich in den letzten Jahren im Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht eine "Corporate-Governance-Debatte". Sie führte 2002 zum von einer Regierungskommission erarbeiteten DCGK. Gesetzliche Unterstützung erhielt der DCGK durch die Einführung der Entsprechens-Erklärung (EE) in § 161 AktG, wonach Vorstand und Aufsichtsrat sich über den DCGK erklären müssen. Es werden allgemeine Aspekte geklärt, die den DCGK (Aufbau, Adressaten, Rechtscharakter) und die EE (Inhalt, Zeithorizont, Änderungen, Organbezogenheit) selbst betreffen. Erläutert werden im Anschluss die grundsätzlich möglichen Verstöße durch die Organe und deren Wertigkeit untereinander. Auf die Erklärungskompetenz und die Organhaftung wird unter dem Kapitel Organisation eingegangen. Die Tragweite der Verantwortlichkeit der Organe um die AG wird aufgezeigt: Denkbar sind Reaktionen gegen Verstöße allgemein von Abschlussprüfern, Aktionären und von staatlichen Stellen. Einzelfälle können auch zivilrechtliche Folgen im Rahmen der Innen- und Außenhaftung nach sich ziehen. Abschließend wird das Ergebnis zusammengefasst.
Zusammenfassung
Die Verantwortlichkeit des Vorstands und des Aufsichtsrats der borsennotierten Aktiengesellschaft fur den Fall der Nichtbeachtung der Soll-Vorschriften des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK), der Abgabe einer fehlerhaften Entsprechens-Erklarung nach 161 AktG und der pflichtwidrigen Nichtabgabe der nach 161 AktG abzugebenden Entsprechens-Erklarung spielt eine zunehmend wichtige Rolle. Vollzogen hat sich in den letzten Jahren im Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht eine "e;Corporate-Governance-Debatte"e;. Sie fhrte 2002 zum von einer Regierungskommission erarbeiteten DCGK. Gesetzliche Untersttzung erhielt der DCGK durch die Einfhrung der Entsprechens-Erklrung (EE) in 161 AktG, wonach Vorstand und Aufsichtsrat sich ber den DCGK erklren mssen. Es werden allgemeine Aspekte geklrt, die den DCGK (Aufbau, Adressaten, Rechtscharakter) und die EE (Inhalt, Zeithorizont, nderungen, Organbezogenheit) selbst betreffen. Erlutert werden im Anschluss die grundstzlich mglichen Verste durch die Organe und deren Wertigkeit untereinander. Auf die Erklrungskompetenz und die Organhaftung wird unter dem Kapitel Organisation eingegangen. Die Tragweite der Verantwortlichkeit der Organe um die AG wird aufgezeigt: Denkbar sind Reaktionen gegen Verste allgemein von Abschlussprfern, Aktionren und von staatlichen Stellen. Einzelflle knnen auch zivilrechtliche Folgen im Rahmen der Innen- und Auenhaftung nach sich ziehen. Abschlieend wird das Ergebnis zusammengefasst.