

Beschreibung
Zum Werk Umfassende Kommentierung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben des ZAG (als Umsetzung der PSD2 und derEMD2) für die Erbringung von Zahlungsdienstleistungen und das Betreiben des E-Geld-Geschäfts. Das ZAG definiert in § 1 Abs. 1 Satz 2 die Zahlungsdienste ...Zum Werk
Umfassende Kommentierung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben des ZAG (als Umsetzung der PSD2 und derEMD2) für die Erbringung von Zahlungsdienstleistungen und das Betreiben des E-Geld-Geschäfts.
Das ZAG definiert in § 1 Abs. 1 Satz 2 die Zahlungsdienste im Sinne des Gesetzes. Zahlungsdienste sind demnach
Vorteile auf einen Blick
Kommentierung der einzelnen Paragrafen unter wissenschaftlichen wie praktischen Gesichtspunkten
Einbeziehung der Technischen Regulierungsstandards (RTS) nach der Deleg. VO 2018/389
starke Berücksichtigung der Aufsichtspraxis der BaFin und EBA
besonderes Augenmerk auf Unternehmen der Realwirtschaft, die - häufig unwissentlich - Zahlungsdienste erbringen
Querbezüge zum KWG
Zur Neuauflage
Berücksichtigung der jüngsten Änderungen des ZAG, insbes. durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz, das Sanktionsdurchsetzungsgesetz II und das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz
Integration der jüngsten Änderungen der Technischen Regulierungsstandards (RTS)
Implementierung der neuen EBA-Leitlinien zur Bereichsausnahme für sog. limited networks
Berücksichtigung des aktualisierten BaFin-Merkblatts
Ausblick auf die - im Entwurf vorliegende - künftige Regulierung (PSD3 und PSR)
Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft; Aufsichtsbehörden; Gerichte und Staatsanwaltschaften; Wirtschaftsprüfung; Zahlungsdienstleister (dort: Rechts- und Compliance-Abteilungen sowie Interne Revision) und FinTechs; Unternehmen der Realwirtschaft, die (auch) Zahlungsdienste erbringen (dort insb. Rechtsabteilungen).
Klappentext
Zum Werk
Umfassende Kommentierung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben des ZAG (als Umsetzung der PSD2 und derEMD2) für die Erbringung von Zahlungsdienstleistungen und das Betreiben des E-Geld-Geschäfts.
Das ZAG definiert in § 1 Abs. 1 Satz 2 die Zahlungsdienste im Sinne des Gesetzes. Zahlungsdienste sind demnach
Vorteile auf einen Blick
Kommentierung der einzelnen Paragrafen unter wissenschaftlichen wie praktischen Gesichtspunkten
Einbeziehung der Technischen Regulierungsstandards (RTS) nach der Deleg. VO 2018/389
starke Berücksichtigung der Aufsichtspraxis der BaFin und EBA
besonderes Augenmerk auf Unternehmen der Realwirtschaft, die - häufig unwissentlich - Zahlungsdienste erbringen
Querbezüge zum KWG
Zur Neuauflage
Berücksichtigung der jüngsten Änderungen des ZAG, insbes. durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz, das Sanktionsdurchsetzungsgesetz II und das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz
Integration der jüngsten Änderungen der Technischen Regulierungsstandards (RTS)
Implementierung der neuen EBA-Leitlinien zur Bereichsausnahme für sog. limited networks
Berücksichtigung des aktualisierten BaFin-Merkblatts
Ausblick auf die - im Entwurf vorliegende - künftige Regulierung (PSD3 und PSR)
Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft; Aufsichtsbehörden; Gerichte und Staatsanwaltschaften; Wirtschaftsprüfung; Zahlungsdienstleister (dort: Rechts- und Compliance-Abteilungen sowie Interne Revision) und FinTechs; Unternehmen der Realwirtschaft, die (auch) Zahlungsdienste erbringen (dort insb. Rechtsabteilungen).
Zusammenfassung
Zum Werk
Umfassende Kommentierung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben des ZAG (als Umsetzung der PSD2 und derEMD2) für die Erbringung von Zahlungsdienstleistungen und das Betreiben des E-Geld-Geschäfts.
Das ZAG definiert in § 1 Abs. 1 Satz 2 die Zahlungsdienste im Sinne des Gesetzes. Zahlungsdienste sind demnach
Vorteile auf einen Blick
Kommentierung der einzelnen Paragrafen unter wissenschaftlichen wie praktischen Gesichtspunkten
Einbeziehung der Technischen Regulierungsstandards (RTS) nach der Deleg. VO 2018/389
starke Berücksichtigung der Aufsichtspraxis der BaFin und EBA
besonderes Augenmerk auf Unternehmen der Realwirtschaft, die - häufig unwissentlich - Zahlungsdienste erbringen
Querbezüge zum KWG
Zur Neuauflage
Berücksichtigung der jüngsten Änderungen des ZAG, insbes. durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz, das Sanktionsdurchsetzungsgesetz II und das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz
Integration der jüngsten Änderungen der Technischen Regulierungsstandards (RTS)
Implementierung der neuen EBA-Leitlinien zur Bereichsausnah…
