

Beschreibung
Zum Werk Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) vom 25.6.2021 bewirkte eine grundlegende Neugestaltung des Rechts der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (§§ 705 ff. BGB). Während die alte Fassung der §§ 705-740 BGB keine Binnenstru...Zum Werk
Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) vom 25.6.2021 bewirkte eine grundlegende Neugestaltung des Rechts der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (§§ 705 ff. BGB).
Während die alte Fassung der §§ 705-740 BGB keine Binnenstruktur aufweist, sind die neuen §§ 705-740c BGB detailliert strukturiert und ermöglichen so einen raschen Überblick. Das Gesetz ist am 1.1.2024 in Kraft getreten.
Da sowohl das BGB als auch das HGB weitgehend dispositives Recht enthält, kann hiervon abgewichen werden. Deshalb sind zum Inkrafttreten - soweit noch nicht erfolgt - folgende Prüfungen notwendig:
Prüfung, ob Eintragung als GbR Vorteile bringt (z.B. bei Bietergemeinschaften im Vergaberecht, ARGE) oder vermieden werden soll (Offenlegungspflichten)
Vorteile auf einen Blick
mit Hinweisen zum Handlungsbedarf
Zur Neuauflage
entsprechende Rechtsprechung und Literatur wurden praxisgerecht und dogmatisch fundiert ausgewertet
Zielgruppe
Für Anwaltschaft, Unternehmen, alle Register führenden Stellen, Richterschaft.
Klappentext
Zum Werk
Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) vom 25.6.2021 bewirkte eine grundlegende Neugestaltung des Rechts der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (§§ 705 ff. BGB).
Während die alte Fassung der §§ 705-740 BGB keine Binnenstruktur aufweist, sind die neuen §§ 705-740c BGB detailliert strukturiert und ermöglichen so einen raschen Überblick. Das Gesetz ist am 1.1.2024 in Kraft getreten.
Da sowohl das BGB als auch das HGB weitgehend dispositives Recht enthält, kann hiervon abgewichen werden. Deshalb sind zum Inkrafttreten - soweit noch nicht erfolgt - folgende Prüfungen notwendig:
Prüfung, ob Eintragung als GbR Vorteile bringt (z.B. bei Bietergemeinschaften im Vergaberecht, ARGE) oder vermieden werden soll (Offenlegungspflichten)
Vorteile auf einen Blick
mit Hinweisen zum Handlungsbedarf
Zur Neuauflage
entsprechende Rechtsprechung und Literatur wurden praxisgerecht und dogmatisch fundiert ausgewertet
Zielgruppe
Für Anwaltschaft, Unternehmen, alle Register führenden Stellen, Richterschaft.
Zusammenfassung
Zum Werk
Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) vom 25.6.2021 bewirkte eine grundlegende Neugestaltung des Rechts der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (§§ 705 ff. BGB).
Während die alte Fassung der §§ 705-740 BGB keine Binnenstruktur aufweist, sind die neuen §§ 705-740c BGB detailliert strukturiert und ermöglichen so einen raschen Überblick. Das Gesetz ist am 1.1.2024 in Kraft getreten.
Da sowohl das BGB als auch das HGB weitgehend dispositives Recht enthält, kann hiervon abgewichen werden. Deshalb sind zum Inkrafttreten - soweit noch nicht erfolgt - folgende Prüfungen notwendig:
Prüfung, ob Eintragung als GbR Vorteile bringt (z.B. bei Bietergemeinschaften im Vergaberecht, ARGE) oder vermieden werden soll (Offenlegungspflichten)
Vorteile auf einen Blick
mit Hinweisen zum Handlungsbedarf
Zur Neuauflage
