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Der Gesetzgeber hat in
3 des Wahrungsgesetzes die Giiltigkeit von Gleitklauseln in Vertragen unter Genehmigungsvorbehalt gestellt. Das ist schon eine besondere Merk wiirdigkeit. Bei Streitigkeiten iiber Vertrage wird der Richter den Vertrag danach auslegen, was die Parteien gewoIlt haben. In diesem FaIle ist ihm dies ausdriicklich untersagt. Mehr noch: Die vertragschliegenden Parteien werden daran gehindert, das, was sie eigentlich wollen, auch vertraglich zu prazisieren. Begriindet wird die Vorschrift damit, dag man so die Zerriittung des Geldwesens verhindern konne. Der Autor zeigt iiberzeugend, dag diese Begriindung nicht stimmt: Das Verbot von Indexklauseln ist vielmehr der Versuch der Obrigkeit, die Zerriittung des Geldwesens vor den Biirgern zu verschleiern. Die Nichtzulassung. von Indexklauseln auf Geld- und Kapitalmarkten wird seit lange rem leidenschaftlich diskutiert. Das ist kein Wunder. Die Welt des Kapitalverkehrs wiirde ganz anders aussehen, wenn Indexklauseln verbreitet waren. Der Autor unter sucht diese Zusammenhiinge sowohl unter einzelwirtschaftlichen als auch unter ge samtwirtschaftlichen Gesichtspunkten. Gesamtwirtschaftlich wiirde eine weitgehende Benutzung von Indexklauseln zwar nicht die Inflation, wohl aber die schad lichen realen Folgen cler Inflation mindern. Einzelwirtschaftlich wiirden auf diese Weise Risi ken beseitigt. Beide - Kapitalanleger wie Kapitalnehmer - konnten sich in vielen Fallen besser stehen. Der Autor zeigt sehr iiberzeugend, d~ der Widerstand gegen Indexklauseln aus dem Bankwesen ganzlich unbegriindet ist. Gerade den Banken wiir den sich durch Indexklauseln neue und lohnende Geschaftsmoglichkeiten erOffnen.
Autorentext
Prof. Dr. Wolfgang Gerke ist Inhaber des Lehrstuhls für ABWL - insbesondere Bank- und Börsenwesen - an der Universität Erlangen-Nürnberg.
Klappentext
Der Gesetzgeber hat in § 3 des Wahrungsgesetzes die Giiltigkeit von Gleitklauseln in Vertragen unter Genehmigungsvorbehalt gestellt. Das ist schon eine besondere Merk wiirdigkeit. Bei Streitigkeiten iiber Vertrage wird der Richter den Vertrag danach auslegen, was die Parteien gewoIlt haben. In diesem FaIle ist ihm dies ausdriicklich untersagt. Mehr noch: Die vertragschliegenden Parteien werden daran gehindert, das, was sie eigentlich wollen, auch vertraglich zu prazisieren. Begriindet wird die Vorschrift damit, dag man so die Zerriittung des Geldwesens verhindern konne. Der Autor zeigt iiberzeugend, dag diese Begriindung nicht stimmt: Das Verbot von Indexklauseln ist vielmehr der Versuch der Obrigkeit, die Zerriittung des Geldwesens vor den Biirgern zu verschleiern. Die Nichtzulassung. von Indexklauseln auf Geld- und Kapitalmarkten wird seit lange rem leidenschaftlich diskutiert. Das ist kein Wunder. Die Welt des Kapitalverkehrs wiirde ganz anders aussehen, wenn Indexklauseln verbreitet waren. Der Autor unter sucht diese Zusammenhiinge sowohl unter einzelwirtschaftlichen als auch unter ge samtwirtschaftlichen Gesichtspunkten. Gesamtwirtschaftlich wiirde eine weitgehende Benutzung von Indexklauseln zwar nicht die Inflation, wohl aber die schad lichen realen Folgen cler Inflation mindern. Einzelwirtschaftlich wiirden auf diese Weise Risi ken beseitigt. Beide - Kapitalanleger wie Kapitalnehmer - konnten sich in vielen Fallen besser stehen. Der Autor zeigt sehr iiberzeugend, d~ der Widerstand gegen Indexklauseln aus dem Bankwesen ganzlich unbegriindet ist. Gerade den Banken wiir den sich durch Indexklauseln neue und lohnende Geschaftsmoglichkeiten erOffnen.
Inhalt
a) Untersuchungsziele.- b) Vorgehensweise.- A. Einschneidende Eingriffe in die Vertragsfreiheit durch die gesetzliche Regelung der Wertsicherungsklauseln.- I. Die Bedeutung des § 3 des Währungsgesetzes.- II. Inkonsequente und schwer überschaubare Trennung zwischen verschiedenen Erscheinungsformen der Gleitklauseln.- III. Zusammenfassung.- B. Folgen des dirigistischen § 3 des Währungsgesetzes.- I. Die Aushöhlung des Verbotes von Gleitklauseln im Geld- und Kapitalverkehr.- II. Erzwungenes Ausweichen auf Anlagesubstitute.- III. Rechtsunsicherheit statt Rechtsvertrauen durch strenge Auslegung des Nominalismusprinzips.- IV. Zusammenfassung.- C. Laufzeitverkürzungen und das Verbot der Wertsicherungsklauseln im Geld- und Kapitalverkehr.- I. Historische Entwicklung der Laufzeiten.- II. Laufzeitverlängerung durch Indexklauseln.- III. Die Quantifizierung der erklärenden Variablen der Laufzeitentwicklung.- IV. Zusammenfassung.- D. Indexierungsprobleme außerhalb des Geld- und Kapitalverkehrs.- I. Lohngleitklauseln.- II. Sonderprobleme indexierter Güterpreise am Beispiel einer Indexbindung der Ölpreise.- III. Die Beziehung verschiedener Indexklauseln zur ursprünglichen Vertragsabsicht.- IV. Zusammenfassung.- E. Wertsicherungsklauseln Indikatoren eines zerrütteten Geldwesens.- I. Das Verlangen nach Wertsicherungsklauseln als Folge des Währungsverfalls.- II. Der Einfluß der Wertsicherungsklauseln auf verschiedene Geldfunktionen.- III. Zusammenfassung.- F. Wertsicherungsklauseln Vorbild eines neuen Geldsystems.- I. Die Aufhebung privatvertraglicher Wertsicherungsklauseln durch warengedecktes Indexgeld.- II. Von den Wertsicherungsklauseln zum Realasset-Geld.- III. Exkurs: Quotageld.- IV. Zusammenfassung.- G. Fehler in der Beweisführung der Gegner undBefürworter von Wertsicherungsklauseln.- I. Banktechnische Einwände gegen Wertsicherungsklauseln.- II. Indexklauseln und Inflation.- III. Zusammenfassung.- H. Die Chancen für Umverteilungen durch Indexklauseln im institutionalisierten Kapitalmarkt.- I. Institutionelle Kapitalmarktintermediation und ihre Funktionen im Erklärungsmodell.- II. Fehlinterpretation der Wirkungsweise gespaltener Kapitalmärkte.- III. Die Bedeutung der random walk-Theorie innerhalb des Modells des institutionalisierten Kapitalmarktes.- IV. Zusammenfassung.- I. Die Relativität der Risiken verschiedener Anleihe formen.- I. Das Maßgutrisiko verschiedener Anleiheformen.- II. Die Vernachlässigung von Erwartungsdivergenzen.- III. Zusammenfassung.- J. Die Novellierung des § 3 des Währungsgesetzes.- Anlage: Beobachtete und geschätzte durchschnittliche Laufzeiten als Ergänzung zu den Regressionsrechnungen in Abschnitt C, III.- Verzeichnis der Abkürzungen.- Verzeichnis der verwandten Symbole.- Verzeichnis der Abbildungen.- Verzeichnis der Tabellen.- Verzeichnis der benutzten Gesetzestexte.
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