

Beschreibung
Grundrechtliche Freiheit heisst Einheit von positiver und negativer Rechtsgewährleistung. Die Anerkennung der negativen Vereinigungsfrei- heit wird abschliessend durch Art. 9 Abs. 1 GG geregelt, und zwar un- abhängig von der Rechtsform des Zusammenschlusses. E...