

Beschreibung
Die Anwendbarkeit des Betriebsübergangsrechts beurteilt der EuGH anhand der »Betriebsidentität«. Unweigerlich stellt sich die Frage nach der Veranlassung dieses Kriteriums. Im Ergebnis beruht dieses auf der »Kosten-Nutzen-Äquivalenz«, dass also der Erwerber de...