

Beschreibung
Der Pflichtteilsberechtigte kann seine Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche nur realisieren, wenn er die erforderlichen Informationen einfordern kann, um die Ansprüche beziffern zu können (§ 253 Abs. 2 ZPO). Zu diesem Zweck hat der Gesetzgeber in ...