

Beschreibung
Allgemeine Geschäftsbedingungen können gemäß § 307 Abs. 1 S. 2 BGB auch dann unangemessen benachteiligend und damit unwirksam sein, wenn sie nicht klar und verständlich formuliert sind. Dieses Transparenzgebot wurde im Zuge der Schuldrechtsmodernisierung 2001 ...