

Beschreibung
Der in § 91 BGB definierte Begriff der vertretbaren Sachen spielt im deutschen Privatrecht eine erhebliche Rolle: Vertretbare Sachen sind Gegenstand des Darlehens (§ 607 I BGB) und der Anweisung (§ 783 BGB); die Anwendbarkeit von Kauf- oder Werkvertragsrecht a...