

Beschreibung
Die notarielle Fachprüfung als das Tor zum Anwaltsnotariat ist nach § 5b Abs. 1 Nr. 3 BNotO eine der besonderen Voraussetzungen für die Bestellung zur Anwaltsnotarin bzw. zum Anwaltsnotar. Das mit der notariellen Fachprüfung verfolgte Ziel einer Bestenauslese ...