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Als Reaktion auf die globale Finanzkrise, die Wirtschaft und Politik seit 2007 beschäftigt, hat die EU-Kommission eine Expertengruppe mit der Analyse der Ursachen dieser Krise beauftragt. Diese hob Mängel in der Finanzmarktaufsicht als eine der Ursachen für die prekäre Entwicklung der Krise hervor und schlug eine neue Aufsichtsstruktur vor. Als Reaktion darauf wurden im Januar 2011 drei Aufsichtsbehörden, EBA, EIOPA und ESMA, gegründet, die zusammen mit den nationalen Aufsichtsbehörden die europäischen Finanzmärkte beaufsichtigen sollen. In dieser Untersuchung wurden die Faktoren, welche die Macht einer Behörde ausmachen, aus politikwissenschaftlicher Sicht formuliert und die europäische Behörde für Versicherungsaufsicht und die betriebliche Altersversorgung EIOPA dahingehend analysiert. Aus den Ergebnissen dieser Untersuchung werden Empfehlungen für die (Neu-)Ausrichtung von EIOPA abgeleitet und damit einen Beitrag zur Diskussion über die Überprüfung der Wirksamkeit der Aufsicht geleistet.
Autorentext
Sybille Reitz, B. A. Politikwissenschaften, Verwaltungswissenschaften, Soziologie, wurde 1967 in Peine geboren. Zwischen 2010 und 2012 war sie als Communications Officer bei der europäischen Aufsichtsbehörde EIOPA mit Sitz in Frankfurt am Main angestellt. Als Pressesprecherin war sie für die mediale Einführung von EIOPA im Januar 2011 sowie die strategische Beratung des Chairman und Executive Directors in allen Fragen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit verantwortlich. Durch ihre Tätigkeit hat sie einen praktischen Einblick in die Arbeit des Europäischen Systems für Finanzmarktaufsicht erlangen können. Davor war sie über 10 Jahre bei Dow Jones Indexes in New York tätig und hatte dort als Senior Director die globale Pressestelle des Indexanbieters geleitet.
Leseprobe
Textprobe:
Kapitel 3.5, Operationalisierung:
In diesem Kapitel wird als dritte Teilfrage dieser Untersuchung beantwortet, wie die Machtfaktoren Autorität, Effektivität, Einfluss und Kompetenz gemessen werden können. Vorauszuschicken ist hier, dass in der Literatur zwar Einigkeit darüber herrscht, dass diese vier Variablen zu den Faktoren zählen, an denen sich die Macht einer Institution misst. Von der Wissenschaft nicht eindeutig definiert sind jedoch die Indikatoren, mit denen man die genannten Machtfaktoren messen kann. Eine eindeutige Zuordnung der Indikatoren liegt somit nicht vor und die zur Messung der unabhängigen Variablen identifizierten Indikatoren sind in der Regel für mehr als nur eine dieser Variablen bedeutsam, was die abschließende Bewertung erschwert.
Als Indikator zur Messung von Autorität wird der rechtliche Rahmen bzw. das Vorhandensein von Regeln analysiert. Autorität ist bei Max Weber im Sinne von Amts- und Befehlsgewalt gemeint (vgl. Imbusch 1998: S. 12; Fischer 2004: S. 24). Er bezeichnet Autorität unter anderem als Herrschaft kraft Legalität (Weber 1980: S. 822), das heißt, es müssen eine Satzung und Regeln vorliegen (vgl. Weber 1980: S. 125) bzw. eine Ordnung, welche die Handlungen der Mitglieder der Organisation als verbindlich definiert. Regeln ermöglichen es Akteuren aber auch, Einfluss auf Entscheidungen auszuüben, der durch den Einsatz von Regeln realisiert wird (vgl. Imbusch 1998: S. 12; Holzinger et al. 2005: S. 106), und ordnen Akteuren Kompetenz zu (vgl. Bogumil/Schmid 2001: S. 61). Eines der Schlüsseldokumente in der Reihe der zu untersuchenden Textmaterialien ist die Verordnung (EU) Nr. 1094/2010, welche die Errichtung von EIOPA regelt. Im Rahmen der inhaltlichen Untersuchung dieser Gründungsverordnung soll festgestellt werden, ob der Gesetzgeber EIOPA einen ausreichenden rechtlichen Rahmen zur Ausübung ihrer Aufgaben und zur Erreichung ihrer Ziele eingeräumt hat. Diese Frage wird auch in den Hintergrundgesprächen thematisiert. Aber nicht nur Regeln als Grundlage für die Untersuchung einer Behörde machen ihre Macht aus, sondern auch die Kompetenz, Regeln zu setzen, sie durchzusetzen sowie Sanktionen zu verhängen und Konflikte zu schlichten (vgl. Eberlein/Grande 1996: S. 427; vgl. Galbraith 1987: S. 80). Die Gründungsverordnung von EIOPA wird dementsprechend nicht nur hinsichtlich des rechtlichen Rahmens zur Ausübung der Aufgaben, sondern auch hinsichtlich der Möglichkeit für EIOPA untersucht, Regeln zu setzen, sie durchzusetzen, Konflikte zu schlichten und Sanktionen zu verhängen. Diese Fähigkeiten begründen den Einfluss und die Kompetenz von EIOPA (vgl. Weber 1980: S. 822; Fuhse 2005: S. 74 f.) und sollen ebenfalls in Hintergrundgesprächen angesprochen werden. Zwei weitere Faktoren zur Messung des Einflusses der Bürokratie sind die Homogenität des Personals einer Behörde und der Grad der Politisierung der Führungsebene (vgl. Schnapp 2004: S. 93 f.).
Die Homogenität des Personals sorgt für die Bereitschaft des Verwaltungspersonals, inhaltliche Fragen zu koordinieren, und wird vor allem durch die Rekrutierungs- und Karrieresysteme innerhalb der Verwaltung festgelegt (Schnapp 2004: S. 94). Hierbei helfen standardisierte Karrierepfade, bei denen Seiteneinstiege die Ausnahme sind, feste Laufbahnvorschriften, eine langfristig geplante Karriereentwicklung, der Vorrang bestimmter Studiengänge und ein gemeinsamer beruflicher Erfahrungshintergrund. Die Geschlossenheit des Personalentwicklungssystems kann dazu beitragen, eine geschlossene Sicht der Behörde zu schaffen. Die Behörde kann dadurch von außen als eine Einheit wahrgenommen werden, was die Fähigkeit zur strategischen Interaktion erhöht und somit zu einem größeren Einfluss der Behörde beitragen kann (vgl. Schnapp 2004: S. 94, S. 142). Die Homogenität des Personals wird mittels einer von Auer, Demmke und Polet entwickelten Klassifikation gemessen, die von Schnapp in leicht überarbeiteter Weis