

Beschreibung
Nachdem bei Erbfällen mit Auslandsbezug zur Bestimmung des anwendbaren Rechts seit Inkrafttreten der EuErb-VO nicht mehr auf die Staatsangehörigkeit, sondern auf den gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers im Zeitpunkt seines Todes abgestellt wird, steht die de...