

Beschreibung
Die lebzeitige Übertragung von Vermögenswerten vom Erblasser auf seine (dereinstigen) Erben ist im Rechtsalltag nicht aussergewöhnlich, die Anwendung von Art. 534 ZGB dagegen durchaus. Im Rahmen von Art. 534 ZGB überträgt der Erblasser Vermögen auf den vertrag...