

Beschreibung
Vorwort des Herausgebers: Wer ein Kartell eingeht oder daran mitwirkt, ist im landläufigen Sinn Kartelltäter. Anders als bei den bekannten Teilnahmeformen im Strafrecht wie Anstiftung oder Beihilfe gehört die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme im Kartell...