

Beschreibung
Tarifvertragliche Normen über betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen gelten nicht nur für Mitglieder der Tarifvertragsparteien. Durch § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 Satz 2 TVG hat der Gesetzgeber ihre Geltung auf Arbeitnehmer erstreckt, die keiner Ge...