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Beschreibung
Wer ein Forschungsprojekt mit Personen veranlasst, haftet nach Art. 19 des Humanforschungsgesetzes (HFG) für den Schaden, den die Versuchsperson erleidet. Diese Freiburger Dissertation durchleuchtet die spezifischen Haftungsvoraussetzungen von Art. 19 HFG, klä...