

Beschreibung
Die Teilklage nach Art. 86 ZPO ermöglicht dem Kläger, nur einen Teil seines behaupteten Gesamtanspruchs einzuklagen. Der Beklagte seinerseits kann mit einer negativen Feststellungswiderklage die Beurteilung der vorbehaltenen Mehrforderung verlangen, wobei gemä...