

Beschreibung
In den Hauptverhandlungen der Strafprozesse ist zunehmend zu beobachten, daß sich nicht mehr der Angeklagte selbst zur Sache einläßt, sondern der Verteidiger für ihn eine Sacherklärung abgibt. Dies geschieht durch mündlichen Vortrag des Verteidigers, das Vorle...