

Beschreibung
Das Investmentsteuerreformgesetz (InvStRefG) hat die Besteuerung von Fonds neu geordnet. Nun sind Sie gefordert, das neue Steuerregime bei allen Entscheidungen zu berücksichtigen. Im neuen Investmentsteuergesetz (InvStG) Kommentar von Kretzschmann/Schwenke/Be...Das Investmentsteuerreformgesetz (InvStRefG) hat die Besteuerung von Fonds neu geordnet. Nun sind Sie gefordert, das neue Steuerregime bei allen Entscheidungen zu berücksichtigen. Im neuen Investmentsteuergesetz (InvStG) Kommentar von Kretzschmann/Schwenke/Behrens/Hensel/Klein geben mehr als 30 einschlägige Spitzenkräfte aus Beratung, Rechtsprechung und Finanzverwaltung belastbare Empfehlungen rund um die steuerliche Behandlung großer Investmentvermögen.
Topaktuell kommentiert:
angrenzende Rechtsthemen u.a.
Streng am Aufbau des Normtatbestands orientiert, kommentiert das Werk das am 1.1.2018 grundlegend reformierte Investmentsteuergesetz und die angrenzenden Rechtsgebiete.
Auswirkungen des Fondsstandortgesetzes (FoStoG)
Der Kommentar erläutert bereits die Änderungen durch das Fondsstandortgesetz (FoStoG). Darunter die Aufnahme von Kryptowerten und Infrastruktur-Projektgesellschaften in den Anlagekatalog für Spezial-Investmentfonds. Oder die Ausweitung der Umsatzsteuerfreiheit für Verwaltungsleistungen auf Wagniskapitalfonds.
Umfassender Überblick durch Kommentierung angrenzende Rechtsgebiete
Kommentiert werden nicht nur das Investmentsteuergesetz (InvStG), sondern auch die angrenzenden Rechtsgebiete und Problemstellungen.
die Grundzüge des Aufsichtsrechts
Ideales Arbeitsmittel mit praxisnahen Lösungen
Die fundierten Erläuterungen und praxiserprobten Kenntnisse machen das Werk zum idealen Arbeitsmittel für alle, die mit der Gestaltung und Behandlung von Investmentfonds befasst sind: Rechtsanwälte, Fachanwälte für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Kapitalanlagegesellschaften, Investmentaktiengesellschaften, institutionelle Anleger, Depotbanken, Versicherungen, Bankenverbände, Aufsichtsbehörden und Finanzbehörden.
Kommentar mit ausgewogener Perspektive
Die 32 Expertinnen und Experten aus Beratung, Rechtsprechung und Finanzverwaltung beleuchten das Thema aus allen praxisrelevanten Perspektiven.
Eine besondere Stärke des neuen Kommentars aus der blauen Kommentarreihe ist sein hochkarätiges Herausgeberquintett.
RA/StB Jens Kretzschmann, LL.M. oec., RA/StB Dr. Stefan Behrens und RA/StB Dr. Martin Klein kommen aus renommierten Anwaltskanzleien und haben als solche ihr Ohr am Puls der Szene.
Mit Dr. Michael Schwenke zeichnet ein BFH-Richter für das Werk verantwortlich, der dem für das Investmentsteuergesetz zuständigen 1. Senat angehört.
Ministerialrat im Bundesfinanzministerium Matthias Hensel vervollständigt das Team um die oft entscheidende Verwaltungssicht.
Aus dem Inhaltsverzeichnis
Kapitel 1 Allgemeine Regelungen (§§ 1 bis 5a)
§ 5a Übertragung von Wirtschaftsgütern in einen Investmentfonds
Kapitel 2 Investmentfonds (§§ 6 bis 24)
Abschnitt 1 Besteuerung des Investmentfonds (§§ 6 bis 15)
§ 15 Gewerbesteuer
Abschnitt 2 Besteuerung des Anlegers eines Investmentfonds (§§ 16 bis 22)
§ 22 Änderung des anwendbaren Teilfreistellungssatzes
Abschnitt 3 Verschmelzung von Investmentfonds (§ 23)
§ 24 Kein Wechsel zu den Besteuerungsregelungen für Spezial-Investmentfonds
Kapitel 3 Spezial-Investmentfonds (§§ 25 bis 52)
Abschnitt 1 Voraussetzungen und Besteuerung eines Spezial-Investmentfonds (§§ 25 bis 33)
§ 33 Inländische Immobilienerträge und sonstige inländische Einkünfte ohne Steuerabzug
Abschnitt 2 Besteuerung des Anlegers eines Spezial-Investmentfonds (§§ 34 bis 51)
§ 51 Feststellung der Besteuerungsgrundlagen
Abschnitt 3 Wegfall der Voraussetzungen eines Spezial-Investmentfonds (§ 52)
§ 52 Wegfall der Voraussetzungen eines Spezial-Investmentfonds
Kapitel 4 Altersvorsorgevermögenfonds (§ 53)
§ 53 Altersvorsorgevermögenfonds
Kapitel 5 Verschmelzung von Spezial-Investmentfonds und von Altersvorsorgevermögenfonds (§ 54)
§ 54 Verschmelzung von Spezial-Investmentfonds und Altersvorsorgevermögenfonds
Kapitel 6 Bußgeldvorschriften, Anwendungsvorschriften und Übergangsvorschriften (§§ 55 bis 57)
§ 57 Anwendungsvorschriften
Anhänge