

Beschreibung
Normalerweise endet ein Strafverfahren mit der Rechtskraft der dieses abschließenden Entscheidung. Danach steht das Doppelverfolgungsverbot (ne bis in idem) aus Art. 103 III GG einem erneuten Strafverfahren in derselben Sache entgegen. Ausnahmsweise erlauben j...