

Beschreibung
Mit der Sachenrechtsrevision, welche am 1.1.2012 in Kraft trat, wurde die Bauhandwerkerbürgschaft in Art. 839 Abs. 46 ZGB verankert. Sie kann von Bauhandwerkern, die auf unverpfändbarem Verwaltungsvermögen Bauleistungen erbringen, als Ersatzsicherheit zum Bauh...