

Beschreibung
Die Verwaltungsrechtspflege soll den Vollzug rechtswidriger und schädigender Verfügungen verhindern. Ergänzenden Rechtsschutz bietet die Staatshaftung. Art. 12 des eidgenössischen Verantwortlichkeitsgesetzes untersagt aber dem Staatshaftungsrichter die Überprü...