

Beschreibung
Quelle: Wikipedia. Seiten: 28. Kapitel: Triebtäter, Strafvollzug, Lügendetektor, Glaubwürdigkeit, Maßregelvollzug, Gewalt und Pornografie, Isolationshaft, Zeuge, Schuldunfähigkeit, Dunkelfeld, Affekthandlung, Weiße Folter, DYRIAS, Täterarbeit, CSI-Effekt, Krim...Quelle: Wikipedia. Seiten: 28. Kapitel: Triebtäter, Strafvollzug, Lügendetektor, Glaubwürdigkeit, Maßregelvollzug, Gewalt und Pornografie, Isolationshaft, Zeuge, Schuldunfähigkeit, Dunkelfeld, Affekthandlung, Weiße Folter, DYRIAS, Täterarbeit, CSI-Effekt, Kriminalpsychologie, Verhandlungsgruppe, Delinquenz, Exkulpation, Sozialprognose, Vollzugsziel. Auszug: Aufgabe des Strafvollzugs ist es, rechtskräftig ausgesprochene Strafen zu vollziehen. Er hat als Grundlage folgende Gesetze: die Strafprozeßordnung (StPO), das Strafvollzugsgesetz von 1977 und seit Januar 2008 Ländervollzugsgesetze mit ihren Verwaltungsvorschriften, die sich - weil es bewährt ist - teilweise auf das außer Kraft getretene bundeseinheitliche Strafvollzugsgesetz von 1977 berufen. Der Anlass für die neue Ländergesetzgebung findet sich in der Föderalismusreform der Bundesrepublik Deutschland. Die Länderstrafvollzugsgesetze, wie beispielsweise das bayerische, regeln außerdem den Vollzug der Jugendstrafe sowie der Freiheitsstrafe an Frauen. Außenanlagen der JVA Bochum Gegenstand des deutschen Strafvollzugs ist die Vollstreckung der gerichtlich verhängten Freiheitsstrafe. Dazu gehört aber auch die Jugendstrafe ebenso wie die Ersatzfreiheitsstrafe, die Ordnungs- oder die Erzwingungshaft (letztere beiden sogenannte Zivilhaft.) Es gelten für diese Haftform besondere Vorschriften bspw. bezüglich der Sicherheit. Am 31. März 2010 waren in Deutschland 72.052 Personen in Justizvollzugsanstalten inhaftiert, davon 10.941 in Untersuchungshaft, 6.008 im Jugendstrafvollzug und 524 in Sicherheitsverwahrung. In Deutschland gibt es 175 geschlossene und 19 offene Justizvollzugsanstalten. Diese stellen für Untersuchungsgefangene, Strafgefangene und Sicherungsverwahrte insgesamt 80.214 Haftplätze zur Verfügung, davon im offenen Vollzug 12.077. Für Frauen stehen hiervon 4.283 Plätze zur Verfügung, davon 704 im offenen Vollzug. (Stand jeweils März 2007) Die Haftkosten betragen pro Person und Jahr 35.770 Euro (Stand 2003). Im Jugendstrafvollzug und im offenen Vollzug sind die Zahlen in letzter Zeit zurückgegangen; im Kern des Strafvollzugs, dem geschlossenen Erwachsenenvollzug sind sie angestiegen, insbesondere die Zahl der weiblichen Strafgefangenen. Der gegenwärtige Strafvollzug in Deutschland war zunächst durch das Strafvollzugsgesetz (StVollzG) sowie durch bundeseinheitliche
Klappentext
Quelle: Wikipedia. Seiten: 119. Nicht dargestellt. Kapitel: Triebtäter, Strafvollzug, Lügendetektor, Vernehmung, Glaubwürdigkeit, Maßregelvollzug, Isolationshaft, Zeuge, Schuldunfähigkeit, Dunkelfeld, Forensik, Affekthandlung, Weiße Folter, DYRIAS, Guter Bulle, böser Bulle, CSI-Effekt, Kriminalpsychologie, Verhandlungsgruppe, Exkulpation, Delinquenz, Truth-Effekt, Vollzugsziel, Sozialprognose. Auszug: Unter Strafvollzug im weiteren Sinne des Wortes versteht man den Vollzug gerichtlich ausgesprochener Strafen, beispielsweise auch der Todesstrafe. Im engeren und meist so benutzten Sinn bezeichnet der Begriff lediglich den Vollzug der Freiheitsstrafe. Diese hat sich in den westlichen Gesellschaften im Verlauf des 19. Jahrhunderts als Hauptstrafe durchgesetzt. Der Strafvollzug in diesem engeren Sinn findet im Rahmen eines rechtsförmigen Strafvollstreckungsverfahrens statt und wird durch das Strafvollzugsrecht geregelt. Er erfolgt in Gefängnissen, die in Deutschland Justizvollzugsanstalten (JVA), in Österreich Justizanstalten und in der Schweiz Strafanstalten heißen. Außenanlagen der JVA BochumGegenstand des deutschen Strafvollzugs ist die Vollstreckung der gerichtlich verhängten Freiheitsstrafe. Nicht zum Strafvollzug gehören der Maßregelvollzug (, Strafgesetzbuch), die Sicherungsverwahrung gemäß StGB, die Untersuchungshaft, der Vollzug der Jugendstrafe und die Abschiebehaft. Untersuchungshaft, Sicherungsverwahrung und gelegentlich auch Abschiebehaft werden in Justizvollzugsanstalten vollzogen, die Maßregeln nach §§ 63, 64 StGB in psychiatrischen Krankenhäusern und Entziehungsanstalten, die Jugendstrafe in besonderen Justizvollzugsanstalten für jugendliche Täter (Jugendstrafanstalten). In Deutschland gibt es 175 geschlossene und 19 offene Justizvollzugsanstalten. Diese stellen für Untersuchungsgefangene, Strafgefangene und Sicherungsverwahrte insgesamt 80.214 Haftplätze zur Verfügung, davon im offenen Vollzug 12.077. Für Frauen stehen hiervon 4.283 Plätze zur Verfügung, davon 704 im offenen Vollzug. (Stand März 2007) Am 31. März 2010 waren in Deutschland 72.052 Personen in Justizvollzugsanstalten inhaftiert, davon 10.941 in Untersuchungshaft, 6.008 im Jugendstrafvollzug und 524 in Sicherheitsverwahrung. Mit 77.166 Personen in Justizvollzugsanstalten war am 31. August 2006 der höchste gesamtdeutsche Stand seit 1993 erreicht. Für die alten Bundesländer (51.506) war es