

Beschreibung
Bei der Ersatzvornahme bewirkt anstelle des Schuldners der Gläubiger oder ein Dritter die Erfüllung. Gesetzlich geregelt ist die Ersatzvornahme lediglich in wenigen Fällen. Aus dem OR sind die einschlägigen Bestimmungen des Miet- und des Werkvertragsrechts, au...